Akademik

Bezugsperson
Be|zugs|per|son 〈f. 20Person, mit der sich ein Mensch bes. zu Beginn seiner Entwicklung identifiziert u. auseinandersetzt, die ihm als Maßstab dient

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Be|zugs|per|son, die (Psychol., Soziol.):
Person, an der jmd. aufgrund einer persönlichen Beziehung sein Denken u. Verhalten orientiert.

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I
Bezugsperson,
 
Person, an der sich das Denken und Verhalten einer anderen Person orientiert. Im Rahmen der Sozialisation ist die Bezugsperson als in erster Linie emotional erfasste Pflegeperson von entscheidender Bedeutung für die psychische Entwicklung des Kleinkindes. Innerhalb der Psychotherapie wird der Arzt vorübergehend Bezugsperson des Patienten (Übertragung). Bezugsgruppe.
II
Bezugsperson,
 
eine Person, deren Handlungs- und Verhaltensweisen, Urteile und Meinungen aufgrund eines intensiven sozialen Kontakts Orientierungsgrundlage für einen anderen Menschen sind. Für Kinder und Jugendliche sind im Hinblick auf die Entwicklung stabiler Beziehungen und des Selbstwertgefühls konstante Bezugspersonen (wie Eltern, Lehrer, Freunde) besonders wichtig. Bei fehlender Bezugsperson kann es zu sozialer Isolierung und emotionaler Verarmung kommen, im Säuglings- und Kleinkindalter zu schweren psychischen und physischen Entwicklungsverzögerungen. - Siehe auch Deprivation, Hospitalismus.

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Be|zugs|per|son, die (Psych., Soziol.): Person, an der jmd. aufgrund einer persönlichen Beziehung sein Denken u. Verhalten orientiert: Ein Drittel der Jungen nennt die Mutter als positive B. (Schmidt, Strichjungengespräche 91).

Universal-Lexikon. 2012.