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Meer
Ozean; See; Weltmeer

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Meer [me:ɐ̯], das; -[e]s, -e:
1. sich weithin ausdehnende Menge des Wassers auf der Erdoberfläche.
Syn.: Ozean, 2See.
Zus.: Binnenmeer, Polarmeer, Weltmeer.
2. <mit Attribut> (geh.) sehr große Anzahl, Menge von etwas:
ein Meer von Rosenblättern; ein Meer duftender Blüten.
Zus.: Blumenmeer, Blütenmeer, Felsenmeer, Feuermeer, Flammenmeer, Häusermeer, Lichtermeer.

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Meer 〈n. 11
1. Gesamtheit der zusammenhängenden Wassermasse auf der Erdoberfläche (Welt\Meer) sowie Teile davon (Mittel\Meer, Rotes \Meer)
2. größere Wasserfläche (Binnen\Meer)
3. 〈fig.〉 ungeheuer große Menge (Häuser\Meer, Lichter\Meer)
● auf dem \Meer fahren, schwimmen, segeln, steuern ● das aufgewühlte, bewegte, glatte, stille, stürmische, tosende, wogende \Meer; das unendliche, weite \Meer ● das Schiff schwimmt auf dem \Meer; die Sonne stieg aus, über dem \Meer auf 〈fig.〉 ging am Meereshorizont auf; diesseits, jenseits des \Meeres; die Sonne versank im, ins \Meer 〈fig.〉 ging am Meereshorizont unter; 1000 m über dem \Meer liegen; das Schiff fährt übers \Meer; ein \Meer von Blut, von Tränen 〈fig.〉; ein unübersehbares \Meer von Häusern 〈fig.〉; ein \Meer von Irrtümern, Missverständnissen 〈fig.〉; ein \Meer von Licht, von Tönen 〈fig.〉; der Krieg hatte die Stadt in ein \Meer von Trümmern verwandelt 〈fig.〉 [<mhd. mer <ahd. mari, meri, got. marei, engl. mere, lat. mare]

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Meer , das; -[e]s, -e [mhd. mer, ahd. meri, eigtl. = Sumpf, stehendes Gewässer]:
1. sich weithin ausdehnende, das Festland umgebende Wassermasse, die einen großen Teil der Erdoberfläche bedeckt:
das weite, offene M.;
aufs offene M. fahren;
Ü in einem M. der Leidenschaft versinken.
2. (geh.) sehr große Anzahl, Menge von etw.; Fülle (1) (meist in Verbindung mit dem Genitiv od. mit »von«):
ein M. blühender Rosen, von Blumen.
3. Mare (in Namen):
M. der Ruhe.

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I
Meer
 
[althochdeutsch meri, eigentlich »Sumpf«, »stehendes Gewässer«], Weltmeer, die zusammenhängende, reich gegliederte Wassermasse, die rd. 71 % der Erdoberfläche bedeckt. 31,7 % des Meers sind 4 000-5 000 m tief. Die Kontinente gliedern das Meer in drei Ozeane: Atlantischer Ozean, Indischer Ozean, Pazifischer Ozean. Eine weitere Untergliederung geschieht durch Inselketten sowie untermeerische Rücken und Schwellen, die auch einzelne Meeresgebiete verschieden stark (jedoch niemals vollständig) von den Ozeanen abtrennen und sie dadurch zu Nebenmeeren machen. Als Nebenmeere werden unterschieden: Randmeere, die den Kontinenten randlich angelagert sind (z. B. Nordsee), interkontinentale Mittelmeere, die von mehreren Kontinenten eingeschlossen sind (z. B. Europäisches Mittelmeer), sowie intrakontinentale Mittelmeere, die in einen Kontinent eingebettet sind (z. B. Ostsee).
 
Der Meeresboden ist in verschiedenen Großformen gegliedert und mit charakteristischen Meeresablagerungen bedeckt. - Zur chemischen Zusammensetzung des Wassers Meerwasser, Meereis, zu den Bewegungsvorgängen im Meer Meeresströmungen, Meereswellen, Turbulenz.
 
 Ökologie
 
Das Meer beherbergt viele Lebensformen. Die marine Nahrungskette beginnt mit der pflanzlichen Produktion organischer Substanz durch das Phytoplankton (Assimilation von atmosphärischem Kohlenstoff) und führt dann weiter über das Zooplankton, die Planktonfresser (z. B. Weichtiere, Hering) und die Weichtiere fressenden Fische (z. B. Schellfisch, Scholle) zu den Raubfischen (z. B. Kabeljau) und Warmblütern (z. B. Wale und Seevögel). Dabei treten infolge von Atmungs- und Exkretionsvorgängen erhebliche Verluste an primärer organischer Substanz auf. Ein Teil der Reste wird von Bakterien zu im Wasser gelöster Kohlensäure sowie anorganischen Salzen abgebaut (Remineralisierung), der andere Teil geht in die Meeresablagerungen. Über die Regelung des Kohlenstoffkreislaufs trägt das Meer zur Zusammensetzung der Atmosphäre bei (Treibhauseffekt). - Der Lebensraum Meer wird wie folgt unterteilt: in die Küstenregion bis 200 m Tiefe (Litoral und Sublitoral) und die lichtlose Tiefsee (Bathyal, bis 4 000 m, Abyssal, bis 5 000 m, und Hadal, tiefer als 5 000 m) oder in die Region des freien Wassers (Pelagial) und die Bodenregion (Benthal).
 
Die Meereskunde hat das interdisziplinäre Wissen über das Meer zum Inhalt.
 
 Meeresnutzung
 
Von alters her wird das Meer von der Fischwirtschaft, als Verkehrsträger (Schifffahrt) und zur Meersalzgewinnung genutzt. Hinzu kommen in neuerer Zeit die Aquakultur, die Verwertung von Meeresalgen, die Gewinnung von Salzen, von Süßwasser (Meerwasserentsalzung), auch von mineralischen Rohstoffen aus dem Meerwasser selbst (Magnesium, Chlor, Natrium und Brom), die Nutzung des Meerbodens, der Bodenschätze birgt (Erze, Erdgas, Erdöl; Meeresbergbau, Meerestechnik, Offshoretechnik), sowie die Energieerzeugung (Gezeitenkraftwerk, Meereswärmekraftwerk, Meereswellenkraftwerk). Bedeutend sind die Küsten des Meers für den Tourismus.
 
 Völkerrecht
 
Das Völkerrecht unterscheidet zwischen Küstengewässern und hoher See. Die Küstengewässer (Territorialgewässer) gehören zum Staatsgebiet des Uferstaates mit dem Recht der friedlichen Durchfahrt für alle ausländischen Handels- und Kriegsschiffe, die sich nicht auf der Fahrt zu einem Kriegsschauplatz befinden. Die hohe See unterliegt keiner Gebietshoheit, sondern nur der Rechtshoheit des Völkerrechts (Freiheit der Meere). Unterhalb des Meers liegt der Meeresboden und darunter der Meeresuntergrund (Meeresgrund).
 
Die Regeln über die Abgrenzung der verschiedenen Meeresteile und die Einzelheiten ihres Rechtsstatus sind in der 1994 in Kraft getretenen Seerechtskonvention von 1982 (Seerecht) enthalten. Die Konvention regelt auch den Sonderstatus der Anschlusszone und der ausschließlichen Wirtschaftszone, die zwar zum hohen Meer gehören, in denen aber den Uferstaaten besondere Rechte zustehen.
 
In neuerer Zeit ist der Umweltschutz in den Vordergrund des Interesses getreten. Für die Zwecke des Meeresumweltrechts ist die Unterscheidung zwischen hoher See und Küstengewässer brüchig geworden, da die tatsächliche Verbindung beider Meeresteile eine Trennung des Umweltschutzes in den Küstengewässern von dem auf der hohen See geltenden Umweltvölkerrecht nicht erlaubt. Den Anfang des Umweltvölkerrechts auf dem Meer markierte das Walfangabkommen vom 24. 9. 1931. Die Seerechtskonvention von 1982 berücksichtigt den Umweltschutz in den Art. 116 ff. (Erhaltung und Bewirtschaftung lebender Ressourcen) und 192 ff. (Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt). Das Gebot, keine Verschmutzung der hohen See zu verursachen oder zu dulden, wird als allgemeine völkerrechtliche Pflicht bekräftigt.
 
Am 22. 3. 1974 schlossen die Anliegerstaaten der Ostsee das Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen) ab, das am 3. 5. 1980 in Kraft trat. Auch für das Mittelmeer sind regionale Verträge geschlossen worden, darunter der grundlegende Vertrag vom 16. 2. 1976 (»Abkommen von Barcelona«) und das Übereinkommen betreffend den Schutz der Küstengewässer des Mittelmeeres vom 10. 5. 1976.
 
Literatur:
 
T. Eitel: Völkerrecht u. Meeresnutzung, in: Juristenzeitung, Jg. 35 (1980); Die Plünderung der M., hg. v. W. Graf Vitzthum (1981);
 A. Borrmann u. H. Weber: Meeresforschung u. Meeresfreiheit (1983);
 R. Wolfrum: Die Internationalisierung staatsfreier Räume (1984);
 
Meerestechnik u. internat. Zusammenarbeit, bearb. v. R. Wolfrum: (1987);
 
Encyclopedia of marine sciences, hg. v. J.-G. Baretta-Bekker u. a. (Berlin 1992).
 
Weitere Literatur: Meereskunde.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Meere und Ozeane
 
Wasser als Lebensraum
 
Wasser als Lebensraum: Beeinträchtigung und Schädigung
 
Rohstoffe: Erzlagerstätten im Meer
 
II
Meer,
 
Simon van der, niederländischer Ingenieur, * Den Haag 24. 11. 1925; seit 1956 am Europäischen Kernforschungszentrum (CERN) in Genf in der Elementarteilchenforschung tätig, wo er vorwiegend mit Fragen des Beschleunigerbaus befasst ist. Für seine entscheidenden Beiträge zur Entdeckung der W- und Z0-Bosonen, der Vermittler der schwachen Wechselwirkung, wurde ihm 1984 (mit C. Rubbia) der Nobelpreis für Physik verliehen.

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Meer, das; -[e]s, -e [mhd. mer, ahd. meri, eigtl. = Sumpf, stehendes Gewässer]: 1. sich weithin ausdehnende, das Festland umgebende Wassermasse, die einen großen Teil der Erdoberfläche bedeckt: das weite, stürmische, tosende, wild bewegte M.; Drei Stunden ..., in denen das M. tiefer und tiefer blaute (Th. Mann, Tod 39); alle [sieben] -e befahren haben; die Freiheit der -e; Ich stehe ... an Bord eines Schiffes in den letzten Minuten vor der Ausfahrt aufs offene M. (Frisch, Gantenbein 433); man blickt auf die Fischerboote hinab ... und auf das weite, glänzende M. hinaus (Geissler, Wunschhütlein 76); die Sonne steigt aus dem M. auf; im M. baden; am M. (in einem Gebiet an der Meeresküste) Urlaub machen; die Sonne versinkt im, ins M. (dichter.; geht am Horizont unter); die Stadt liegt 1 000 Meter über dem M. (über dem Meeresspiegel); Ü In diesem aufgewühlten M. des Schreckens gibt es keinen festen Halt (Thieß, Reich 18); Die Weltgeschichte ist ... ein M. von Blut und Tränen (Thieß, Reich 253); in einem M. der Leidenschaft versinken. 2. (geh.) sehr große Anzahl, Menge von etw.; ↑Fülle (1) (meist in Verbindung mit dem Genitiv od. mit „von“): ein M. blühender Rosen, von Blumen; Ein wogendes M. ausgestreckter Arme winkt raumgreifend in Richtung Bühne (a & r 9, 1998, 24); ein M. von Häusern; der Saal ist in ein M. von Licht u. Farbe getaucht. 3. Mare (in Namen): M. der Ruhe.

Universal-Lexikon. 2012.