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er|bre|chen [ɛɐ̯'brɛçn̩], erbricht, erbrach, erbrochen <tr.; hat:(bei einem Zustand von Übelkeit) den Mageninhalt durch den Mund wieder von sich geben:
er hat das ganze Essen erbrochen; <auch itr. oder + sich> sie hat [sich] heute schon dreimal erbrochen.
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er|brẹ|chen 〈V. 116; hat〉
I 〈V. intr. u. V. refl.〉 (sich) \erbrechen den Mageninhalt durch den Mund entleeren, sich übergeben ● er muss (sich) \erbrechen; die Sache habe ich satt bis zum Erbrechen 〈fig.; umg.〉
II 〈V. tr.〉 etwas \erbrechen
1. durch den Mund herausbringen
● das Essen \erbrechen
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er|brẹ|chen <st. V.; hat:
1. [mhd. erbrechen, ahd. arbrehhan]
a) (geh.) aufbrechen:
das Schloss e.;
b) (veraltet) unter Zerstörung der Umhüllung o. Ä. öffnen:
ein Siegel e.
2. [mhd. = hervorbrechen] Mageninhalt, etw. im Magen Befindliches unverdaut durch den Mund von sich geben; sich übergeben:
die Kranke erbricht alle Speisen;
das Baby hat seinen Brei wieder erbrochen;
<auch e. + sich:> ich musste mich e.;
☆ bis zum Erbrechen (ugs. abwertend; bis zum Überdruss: wir haben bis zum E. geübt).
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Erbrechen,
Brechen, Emesis, Vomitus, das ruckweise Auswürgen des Mageninhalts durch Speiseröhre, Schlund und Mund nach außen. Dem Erbrechen gehen in der Regel Übelkeit (Brechreiz), Schweißausbruch mit Gesichtsblässe, Schwächegefühl, auch Ohnmachtsanwandlungen voraus. Das Erbrechen stellt ein vom Brechzentrum über das vegetative Nervensystem ausgelöstes Reflexgeschehen dar und setzt mit einer tiefen Einatmungsbewegung mit nachfolgenden Zusammenziehungen der Bauchmuskeln und des Zwerchfells ein; durch rückläufige Bewegungen (Antiperistaltik) des Magens kommt es dann zu einer Entleerung des Inhalts durch die erschlaffte Speiseröhre. Der saure Geschmack und Geruch geht auf die beigemengte Salzsäure des Magensafts zurück; bei geöffnetem Magenpförtner werden auch Dünndarmsekret und Gallenflüssigkeit erbrochen (Galleerbrechen, Cholemesis). Unter besonderen Voraussetzungen kann es zu Bluterbrechen, bei Darmverschluss auch zu Koterbrechen kommen. - Die Erregung des Brechzentrums kann über periphere Impulse durch Reizung der Schlund- oder Magennerven (z. B. durch Berührung der Rachenwand, Trinken von warmem Salzwasser) wie auch des Vestibularapparates (Bewegungskrankheit) ausgelöst werden oder unmittelbar durch zentrale Reizung (z. B. durch Brechmittel, Stoffwechselprodukte, Gifte, gesteigerten Hirndruck); auch psychische Einflüsse (Ekel) und vasomotorische Vorgänge (Migräne) können auslösend wirken.
Zu den vielfältigen Ursachen gehören v. a. Überfüllung und Reizung des Magens (z. B. durch alkoholische Getränke), fieberhafte Allgemeinerkrankungen (v. a. bei Kindern), Magen-Darm-Erkrankungen, Gallenkoliken, Bauchfellentzündung, Stoffwechselentgleisungen (z. B. diabetische Acetonämie, Acidose, Urämie) sowie zerebrale Beeinträchtigungen (z. B. Gehirn- oder Gehirnhautentzündung).
Das epidemische Erbrechen ist eine v. a. im Winter bei größeren Menschengruppen (z. B. in Betrieben, Schulen, Krankenhäusern) auftretende, wahrscheinlich virusbedingte Infektionskrankheit, die meist nach ein- bis dreitägiger Dauer abklingt.
Das in der ersten Zeit der Schwangerschaft (5.-12. Woche) auftretende, harmlose morgendliche Erbrechen kann sich als unstillbares Schwangerschaftserbrechen (Hyperemesis gravidarum) zu einem kritischen, behandlungsbedürftigen Zustand mit Verschlechterung des Allgemeinzustands, Gelbsucht und Acetonämie entwickeln; es wird auf toxische Stoffe zurückgeführt, die von der Frucht ausgehen.
Anhaltendes Erbrechen kann allgemein erhebliche Mineralsalz- und Flüssigkeitsverluste (Exsikkose) zur Folge haben und durch Säureverlust zu Alkalose führen.
Die Behandlung des Erbrechens richtet sich nach der Grunderkrankung und besteht allgemein in Fasten, Flüssigkeitszufuhr (bei unstillbarem Erbrechen durch Infusionen), Wärmeanwendung im Oberbauchbereich sowie Einnahme von Antiemetika.
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er|brẹ|chen <st. V.; hat [1: mhd. erbrechen, ahd. arbrehhan; 2: mhd. = hervorbrechen]: 1. a) (geh.) aufbrechen: das Schloss, die Schublade e.; Tempel und Königsgräber werden erbrochen (Schneider, Leiden 69); b) (veraltet) unter Zerstörung der Umhüllung o. Ä. öffnen: ein Siegel e. 2. a) unverdaut durch den Mund von sich geben: der Kranke erbricht alle Speisen; das Baby hat seinen Brei wieder erbrochen; Ü Ihr Koffer ... erbricht seinen Inhalt in den Korridor (Frisch, Gantenbein 130); b) Mageninhalt, etw. im Magen Befindliches unverdaut durch den Mund von sich geben, sich übergeben: das Baby hat wieder erbrochen; als er das sah, musste er e.; <auch e. + sich:> ich musste mich e., als ich das sah; *bis zum Erbrechen (ugs. abwertend; bis zum Überdruss): wir haben bis zum E. geübt.
Universal-Lexikon. 2012.