Wirtschafts|subjekt,
allgemein jeder Teilnehmer am Wirtschaftsleben (z. B. Privatperson, juristische Person, öffentlich-rechtliche Körperschaft); im engeren Sinn der Mensch als Gestalter und Träger des Wirtschaftsprozesses (als Produzent und Konsument, Investor und Sparer, Arbeitnehmer und Unternehmer). In der Wirtschaftswissenschaft werden die Wirtschaftssubjekte zu selbstständig handelnden Wirtschaftseinheiten (in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auch Wirtschaftssektoren) zusammengefasst (private Haushalte, Unternehmen, Staat, in offenen Volkswirtschaften auch das Ausland).
Universal-Lexikon. 2012.