Akademik

Einnahme
Besetzung; Einkünfte (einer Firma); Kapern

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Ein|nah|me ['ai̮nna:mə], die; -, -n:
1. <Plural> eingenommenes Geld:
seine monatlichen Einnahmen schwanken; hohe Einnahmen verzeichnen; seine Einnahmen decken nicht seine Ausgaben.
Syn.: Einkünfte <Plural>.
2. <ohne Plural> das Einnehmen (2 b):
die Einnahme von Tabletten einschränken.
3. <ohne Plural> das Erobern, Besetzen:
bei der Einnahme der Stadt wurde kein Widerstand geleistet.

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Ein|nah|me 〈f. 19
I 〈unz.〉 das Einnehmen ● \Einnahme eines Landes
II 〈zählb.〉
1. Ertrag, Gewinn, Erlös (Tages\Einnahme)
2. 〈Pl.〉 \Einnahmen Einkommen, Einkünfte
● \Einnahmen und Ausgaben

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Ein|nah|me , die; -, -n [zum 2. Bestandteil vgl. Abnahme]:
1. <meist Pl.> Geldsumme, die jmd. einnimmt:
private, öffentliche -n;
eine unerwartete E. erzielen, verbuchen;
seine -n steigen.
2. <o. Pl.> das Einnehmen (2):
die E. von Tabletten einschränken;
die E. einer Mahlzeit.
3. <o. Pl.> das Erobern, Besetzen:
die E. der Stadt.

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Ein|nah|me, die; -, -n [zum 2. Bestandteil vgl. ↑Abnahme]: 1. <meist Pl.> Geldsumme, die jmd. einnimmt: private, öffentliche -n; eine unerwartete E.; seine -n steigen, bleiben hinter den Ausgaben zurück; Die Frage einer Neuverteilung der -n führt stets zu erheblichen politischen Auseinandersetzungen (Fraenkel, Staat 93). 2. <o. Pl.> das Einnehmen (2): die E. von Tabletten einschränken; die E. einer Mahlzeit. 3. <o. Pl.> das Einnehmen (4): Am 15. Juni 1940 hatten Moskaus Morgenzeitungen über die E. von Paris durch die deutsche Wehrmacht berichtet (Leonhard, Revolution 67).

Universal-Lexikon. 2012.