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In|be|sịtz|nah|me 〈f. 19; unz.〉 das Inbesitznehmen
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In|be|sịtz|nah|me, die; -, -n (Papierdt.):
das Besitzergreifen von etw. durch jmdn., dem es rechtlich zusteht, worauf kein anderer Anspruch erhebt:
die I. des Landes durch die Einwanderer.
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In|be|sịtz|nah|me, die; -, -n (Papierdt.): das Besitzergreifen von etw. durch jmdn., dem es rechtlich zusteht, worauf kein anderer Anspruch erhebt: die I. des Landes durch die Einwanderer.
Universal-Lexikon. 2012.