Akademik

Karma
Bestimmung; Schicksal

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Kạr|ma 〈n.; -s; unz.; Buddhismus, Hinduismus, JainismusSchicksal des Menschen, das von seinem Handeln in früheren Inkarnationen abhängt; oV Karman [sanskr., „Handeln, Werk“]

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Kạr|ma, das; -s, -s <Pl. selten>, Kạr|man, das; -s [sankr. karma(n)] (Buddhismus, Hinduismus, Jainismus):
das die Form der Wiedergeburt eines Menschen bestimmende Handeln bzw. das durch früheres Handeln bedingte gegenwärtige Schicksal.

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Kạrma
 
[Sanskrit »Tat«] das, -s, Kạrman, zentraler Begriff des Hinduismus, Jainismus und Buddhismus; bezeichnet das universelle Gesetz, nach dem das Leben eines Menschen die Folge seiner Handlungen in einem früheren Leben darstellt, ebenso wie seine Handlungen in seinem gegenwärtigen Leben mögliche Ursache für die Form eines späteren Lebens sind. Die Lehre vom Karma findet sich erstmals in den älteren Upanishaden, wo sie etwa gleichzeitig mit der Lehre von der Wiedergeburt auftritt. Alle Wesen, auch die Götter, unterliegen dem Karma. Als Träger des Karmas von Geburt zu Geburt wird meistens ein feinstofflicher Körper angenommen, der bei der Zeugung in den Mutterleib eingeht. - Alle drei Religionen lehren verschiedene Wege, dem durch das Karma bedingten Kreislauf von Geburt, Tod und Wiedergeburt (Samsara) zu entrinnen. - Der Karmagedanke fand in die Theosophie Helene Blavatskys und Annie Besants sowie in die Anthroposophie R. Steiners Eingang.

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Kạr|ma, Kạr|man, das; -s [sankr. karma(n)] (Buddhismus, Dschainismus, Hinduismus): das die Form der Wiedergeburt eines Menschen bestimmende Handeln bzw. das durch früheres Handeln bedingte gegenwärtige Schicksal.

Universal-Lexikon. 2012.