ERP 〈Abk. für engl.〉 European Recovery Program (Marshallplan)
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I ERP,
Abk. für Enterprise Resource Planning.
II
ERP,
Abkürzung für European Recovery Program [jʊərə'piːən rɪ'kʌvərɪ 'prəʊɡrəm; englisch »Europäisches Wiederaufbauprogramm«], Marshallplan [-ʃ-], das von den USA nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufene Programm wirtschaftlicher Unterstützung der europäischen Länder. Das ERP geht zurück auf eine Rede des damaligen amerikanischen Außenministers G. C. Marshall vom 5. 6. 1947 und wurde als Auslandshilfegesetz am 3. 4. 1948 verabschiedet. Das ERP beschränkte sich nach der Ablehnung der Mitarbeit durch die Ostblockländer auf die Länder Westeuropas, die bis Mitte 1952 Lebensmittel, Düngemittel, Rohstoffe, Treibstoffe, Maschinen und Medikamente im Wert von insgesamt rd. 13 Mrd. $ erhielten. An Westdeutschland einschließlich Berlin (West) gingen Güter im Wert von rd. 1,6 Mrd. $; hinzu kamen im Rahmen des GARIOA-Programms (Abkürzung für Government and Relief in Occupied Areas, das Programm des amerikanischen Verteidigungsministeriums für die besetzten Gebiete) lebenswichtige Güter im Wert von rd. 1,7 Mrd. $. Von der gesamten ihr gewährten amerikanische Nachkriegswirtschaftshilfe in Höhe von fast 3,3 Mrd. $ zahlte die Bundesrepublik Deutschland vertragsgemäß bis 1978 1,1 Mrd. $ zurück. Die amerikanische Wirtschaftshilfe wurde in Europa seit 1948 durch die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit koordiniert. Während die amerikanischen Exporteure den Gegenwert ihrer Waren von der US-Regierung in Dollar vergütet erhielten, mussten die europäischen Importeure den Gegenwert der Lieferungen in einheimische Währung auf besondere Fonds (Gegenwertfonds) einzahlen, deren Mittel wiederum zur Intensivierung des multilateralen innereuropäischen Handels und zum Wiederaufbau verwendet wurden.
Durch Zusammenfassung der DM-Gegenwerte im Rahmen des Abkommens über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland (15. 12. 1949 entstand das ERP-Sondervermögen. Es wird als Sondervermögen des Bundes getrennt vom übrigen Bundesvermögen und damit auch vom Bundeshaushalt verwaltet. Seine Mittel werden zur Vergabe langfristiger zinsgünstiger Darlehen an die deutsche Wirtschaft, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, eingesetzt. Rechtsgrundlage ist das ERP-Verwaltungsgesetz vom 31. 8. 1953 in Verbindung mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz Die bankmäßige Abwicklung der ERP-Kredite erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank. Die Mittel stammten ursprünglich in erster Linie aus Zins- und Tilgungsrückflüssen aus früher gewährten Krediten (Prinzip des revolvierenden Mitteleinsatzes).
Seit der deutschen Vereinigung und der verstärkten Vergabe von ERP-Krediten in die neuen Bundesländer (1990-94 insgesamt 40,2 Mrd. DM) wurde das Kreditgeschäft des ERP-Sondervermögens stark ausgeweitet. Darlehensvergabe und Gesamtausgaben haben sich von 1989 bis 1993 verdreifacht. Die Refinanzierung erfolgt seit 1991 zu einem wesentlichen Teil durch Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt, zunächst über Schuldscheindarlehen, seit 1992 auch durch Begebung von Anleihen (ERP-Anleihen).
Insgesamt beliefen sich die von 1949 bis Ende 1993 ausgezahlten Fördermittel des ERP-Sondervermögens auf rd. 118,3 Mrd. DM. Das Vermögen betrug Anfang 1994 21,3 Mrd. DM, die Verbindlichkeiten 28,1 Mrd. DM. 1993 wurden Kredite in Höhe von 11,3 Mrd. DM gewährt, davon 8,5 Mrd. DM (75 %) zur Finanzierung von Investitionen in den neuen Bundesländern mit den Schwerpunkten Existenzgründungen (53 %), Erweiterung und Modernisierung bestehender Betriebe (28 %) und Umweltschutzmaßnahmen (17 %). Schwerpunkte der ERP-Förderung in den alten Bundesländern (2,8 Mrd. DM) waren Investitionen im Bereich Umweltschutz (36 %), Finanzierungshilfen für klein- und mittelständische Unternehmen in regionalen Fördergebieten (28 %) sowie bei Existenzgründungen (27 %). Exporte in Entwicklungsländer wurden mit 130,6 Mio. DM gefördert.
In Österreich wurden die Gegenwertmittel 1961 in österreichischer Verfügung übertragen. Der ERP-Fonds bildet einen Bundesfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit (Reinvermögen 1994: 17,6 Mrd. öS, Ausgaben: rd. 200 Mio. öS, Einnahmen: 1,1 Mrd. öS).
Die ERP-Programme, hg. vom Bundesministerium für Wirtschaft, auf mehrere Bde. ber. (1986 ff., früher u. a. T.);
M. J. Hogan: The Marshall Plan. America, Britain, and the reconstruction of Western Europe, 1947-1952 (Cambridge 1987, Nachdr. ebd. 1994).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Marshallplan: Hilfsprogramm zum Wiederaufbau Europas
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Universal-Lexikon. 2012.