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Anleihen
Kreditbeanspruchung

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Ạn|lei|hen 〈n. 14; schweiz.〉 = Anleihe

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Ạn|lei|hen, das; -s, - (schweiz.):
Anleihe.

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Anleihen,
 
langfristige Schuldaufnahmen größeren Umfangs am in- oder ausländischen Kapitalmarkt gegen Ausgabe von Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung oder variablem Zinssatz (Floating rate notes), fester Laufzeit und vorab vertraglich fixiertem Tilgungsmodus, in denen die Ansprüche der Gläubiger verbrieft sind (Briefschulden), oder gegen Eintragung in das Staatsschuldenbuch (Buchschulden; Schuldbuchforderungen, Wertrechtsanleihen). Da v. a. Schuldverschreibungen ausgegeben werden, verwendet man häufig die Begriffe Anleihe und Schuldverschreibung synonym. Je nach Emittent sind verschiedene Anleihearten zu unterscheiden: Öffentliche Anleihen (öffentliche Schulden) werden vom Bund, von Gebietskörperschaften (Bundesländer, Städte), der Bahn, der Post u. a. Sondervermögen des Bundes aufgelegt. Während Anleihen des Bundes in der Regel längere Laufzeiten (10-15 Jahre) aufweisen, gelten Kassenobligationen oder Bundesobligationen als mittelfristige Papiere (Laufzeit 5-6 Jahre) und Schatzanweisungen als kurzfristige Titel (Laufzeit bis 4 Jahre). Nicht zu den Anleihen zählen Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze des Bundes. Bankschuldverschreibungen werden von Banken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutionen emittiert (Pfandbriefe, Kommunalobligationen). Private Anleihen dienen großen Unternehmen als eine Form langfristiger Fremdfinanzierung (Industrieobligationen). Sie können auch verknüpft sein mit einer Gewinnbeteiligung (Gewinnobligation), mit einem Umtauschrecht in Aktien (Wandelanleihe) oder mit einem Bezugsrecht für neue Aktien (Optionsanleihe). Auch ausländische Emittenten (z. B. Staaten, Unternehmen) und supranationale Institutionen (Europäische Investitionsbank, Weltbank) legen Anleihen auf (Auslandsanleihen).
 
Der Ertrag aus einer Anleihe ist abhängig vom Zinssatz, vom Ausgabe- oder Anschaffungskurs und vom Rückzahlungskurs (Rendite). Mit Ausnahme der steuerähnlichen Zwangsanleihe muss sich der Emittent an die Kreditbedingungen auf dem Kapitalmarkt anpassen. Die bisherige Pflicht, die Ausgabe von Schuldverschreibungen (mit Ausnahme öffentlicher Anleihen) staatlich genehmigen zu lassen, wurde durch Gesetz vom 17. 12. 1990 aufgehoben. Besonders günstige Bedingungen bei der Begebung öffentlicher Anleihen können zu einer Zinserhöhung und einer Zurückdrängung privater Investitionen führen (Crowding-out). Die Zinsen einer Anleihe werden meist halbjährlich oder jährlich ausgezahlt. Die Tilgung kann einmalig und insgesamt erfolgen, aber auch in regelmäßigen Teilrückzahlungen (durch Auslosung, Kündigung oder freihändigen Rückkauf). Anleihen werden meist laufend an der Börse gehandelt; ihre Kurse unterliegen im Allgemeinen erheblich geringeren Schwankungen als Aktienkurse.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Bonds · Indexanleihe · Währungsanleihe · Zerobond
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Festverzinsliche Wertpapiere: Grundlagen
 

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Ạn|lei|hen, das; -s, - (schweiz.): Anleihe.

Universal-Lexikon. 2012.