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Finanzierungshilfen
Finanzierungshilfen,
 
öffentliche Leistungen zur Förderung der Fremdkapitalaufnahme, z. B. zinsgünstige oder zinslose Darlehen, Schuldendiensthilfen (Tilgungshilfen oder Zinsverbilligungszuschüsse) sowie Bürgschaften, Garantien u. a. Gewährleistungen. Öffentliche Finanzierungshilfen werden in erster Linie Unternehmen als spezielle Formen von Subventionen gewährt, Empfänger können auch private Haushalte (z. B. Ausbildungsförderung) oder andere öffentliche Körperschaften sein.

Universal-Lexikon. 2012.