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Refinanzierung
Re|fi|nan|zie|rung 〈f. 20Aufnahme von Krediten, um Kredite gewähren zu können [<lat. re... „wieder“ + Finanzierung]

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re|fi|nan|zie|ren, sich <sw. V.; hat [zu lat. re- = wieder, zurück u. finanzieren] (Geldw.):
fremde Mittel aufnehmen, um damit selbst Kredit zu geben.
Dazu:
Re|fi|nan|zie|rung, die; -, -en.

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Refinanzierung,
 
die Geldbeschaffung eines Kreditgebers wegen unzureichender Eigenmittel; so refinanzieren sich Hypothekenbanken durch Ausgabe von Pfandbriefen. Geschäftsbanken können sich bei temporären Liquiditätsengpässen Zentralbankgeld beschaffen. Dabei legt die Notenbank die Konditionen (Zinsen, Laufzeit, Volumina, Gegenwerte) für die Refinanzierung fest und beeinflusst durch Veränderung der Konditionen die Geld- und Kreditschöpfungsmöglichkeiten der Banken (Refinanzierungspolitik). Die Deutsche Bundesbank nutzte bis Ende 1998 v. a. die Rediskontierung von Wechseln oder die Beleihung von Wertpapieren (Diskont, Lombard), aber auch Wertpapierpensionsgeschäfte (Pensionsgeschäft). Der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen als Instrumente der Refinanzierungspolitik verschiedene Offenmarktgeschäfte (z. B. Hauptrefinanzierungs- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte) sowie Feinsteuerungsoperationen (Schnelltender-, Devisenswapgeschäfte, definitive Käufe von refinanzierungsfähigen Aktiva) und strukturelle Operationen zur Verfügung (Offenmarktpolitik). Daneben verfügt die EZB mit der Spitzenrefinanzierungsfazilität über eine Refinanzierungslinie, die Kreditinstitute im Normalfall ständig auf eigene Initiative in Anspruch nehmen können.

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Re|fi|nan|zie|rung, die; -, -en: das Refinanzieren.

Universal-Lexikon. 2012.