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Schwur
Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid

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Schwur [ʃvu:ɐ̯], der; -[e]s, Schwüre ['ʃvy:rə]:
a) [feierliches] Versprechen:
ein feierlicher, heiliger Schwur; einen Schwur halten, brechen.
Syn.: Gelöbnis, Gelübde (geh.), Versicherung.
Zus.: Liebesschwur, Racheschwur, Treueschwur.
b) feierliche Beteuerung der Wahrheit einer Aussage (vor einer Behörde o. Ä.):
die Hand zum Schwur erheben; den Schwur auf die Verfassung leisten.
Syn.: Eid, eidesstattliche Versicherung.

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Schwur 〈m. 1uEid ● einen \Schwur ablegen, leisten, tun; seinen \Schwur brechen, verletzen; seinen \Schwur halten; der \Schwur auf dem Rütli (Schiller, Wilhelm Tell); eine Aussage mit einem \Schwur bekräftigen; die Hand zum \Schwur erheben [→ schwören]

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schwur :
schwören.

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Schwur,
 
Recht: der Eid.
 

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Schwur, der; -[e]s, Schwüre [mhd. swuor, ahd. in: eidswuor, zu ↑schwören]: a) in beteuernder Weise gegebenes Versprechen; Gelöbnis: ein feierlicher, heiliger S.; einen S. halten, verletzen; und wenn ich am Morgen schon mich mit einem Gelöbnis gebunden hatte, so übertraf ich es jetzt mit heißeren Schwüren (Kaiser, Villa 14); aber wenn es zum S. kommt, dann halten sie zusammen (v. d. Grün, Glatteis 47); er hat den S. getan (den festen Vorsatz gefasst), nie mehr zu trinken; b) Eid (vor einer Behörde o. Ä.): einen S. auf die Fahne, Verfassung leisten; die Hand zum S. erheben.

Universal-Lexikon. 2012.