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Mel|dung ['mɛldʊŋ], die; -, -en:a) das Melden:
eine Meldung für eine Prüfung, einen sportlichen Wettkampf; die Meldung eines Unfalls; Meldung per Telefon; Meldung für einen Katastropheneinsatz.
Zus.: Anmeldung, Krankmeldung, Rückmeldung, Suchmeldung, Unfallmeldung, Verlustmeldung, Vermisstenmeldung, Wortmeldung.
b) etwas, was der Öffentlichkeit (besonders durch die Massenmedien) zur Kenntnis gebracht wird:
eine aktuelle, wichtige, die letzte Meldung; die Meldung des Flugzeugabsturzes hatte alle aufgeschreckt.
Zus.: Agenturmeldung, Falschmeldung, Kurzmeldung, Pressemeldung, Rundfunkmeldung, Verkehrsmeldung, Wasserstandsmeldung, Wettermeldung, Zeitungsmeldung.
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Mẹl|dung 〈f. 20〉
1. das Melden
2. dienstliche Mitteilung, offizielle Nachricht, bes. Mitteilung der Anwesenheit, Dienstbereitschaft, Teilnahme
● eine \Meldung abfangen, auffangen, entgegennehmen, erhalten, erwarten; eine \Meldung ausrufen, bestätigen, dementieren, durchgeben, verbreiten, weiterleiten, zurückhalten; eine \Meldung jagte die andere 〈fig.〉; jmdm. (eine) \Meldung machen jmdm. etwas melden ● eine aktuelle, amtliche, behördliche, offiziöse, sensationelle, streng vertrauliche, wichtige \Meldung; freiwillige \Meldungen bitte an ... ● eine \Meldung aus New York; es ist eine \Meldung bei der Dienststelle, der Polizei eingegangen; die neuesten \Meldungen über die Lage im Katastrophengebiet; die letzten \Meldungen von den olympischen Wettkämpfen; es sind schon zahlreiche \Meldungen zur Teilnahme eingegangen
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Mẹl|dung , die; -, -en [mhd. meldunge, ahd. meldunga = Verrat]:
1. das Melden, Sichmelden.
2. für die Öffentlichkeit bestimmte [amtliche] (bes. durch die Medien verbreitete) Nachricht:
eine amtliche M.;
die M. kam in den Nachrichten;
die Zeitungen brachten beunruhigende -en;
nach unbestätigten -en gab es viele Opfer.
3. formelle [dienstliche] Mitteilung:
eine kurze M.;
jmdn. zur M. bringen (Amtsspr.; jmdn. melden).
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Meldung
[engl. message, report], im weiteren Sinne jede Anzeige des aktuellen Funktionszustands für den Benutzer, im engeren Sinne eine Fehlermeldung.
Die Meldung wird vom Betriebssystem, einem Anwendungsprogramm oder einem Gerät ausgelöst und durch das Betriebssystem an der Benutzerschnittstelle optisch oder akustisch angezeigt. Dazu dient (insbesondere bei Fehlermeldungen) oft ein separates Dialogfenster. Meldungen, die keine unmittelbare Reaktion des Benutzers erfordern, können auch in einer Statusleiste angezeigt werden.
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Mẹl|dung, die; -, -en [mhd. meldunge, ahd. meldunga = Verrat]: 1. das Melden (1 bis 5). 2. für die Öffentlichkeit bestimmte [amtliche] (bes. durch die Medien verbreitete) Nachricht: eine amtliche M.; -en aus dem Kriegsgebiet; die letzten -en des Tages, über die Ereignisse, von den Vorgängen; die M. kam in den Nachrichten; eine M. jagte die andere; eine M. geht durch die Presse; eine M. verbreiten, unterdrücken; die Zeitungen brachten beunruhigende -en; ... wenn es darum geht, schlagzeilenträchtige -en zu produzieren (Kicker 6, 1982, 21); nach unbestätigten -en gab es viele Opfer. 3. formelle [dienstliche] Mitteilung: eine kurze, wichtige M.; eine M. überbringen, entgegennehmen; dem Vorgesetzten M. erstatten (Milit.; etw. in dienstlicher Form melden); M. machen (etw. bei der Behörde o. Ä. melden); jmdn. zur M. bringen (jmdn. melden). ∙ 4. Erwähnung: Der Herzog bittet, dass des alten Streits beim ersten Wiedersehn mit keinem Worte M. gescheh' (Schiller, Jungfrau III, 2).
Universal-Lexikon. 2012.