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Ge|löb|nis [gə'lø:pnɪs], das; -ses, -se:feierliches, festes Versprechen:
ein Gelöbnis ablegen.
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Ge|löb|nis 〈n. 11〉 feierliches Versprechen, Gelübde [→ geloben]
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Ge|löb|nis, das; -ses, -se:
1. (geh.) feierliches Versprechen:
ein G. ablegen.
2. Gelöbnis (1) von Rekruten, mit dem sie ein Bekenntnis zu ihren Pflichten ablegen.
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Gelöbnis,
Recht: eidesgleiche Beteuerung, die ehrenamtlichen Richter leisten, welche aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten wollen (§ 45 Deutsches Richtergesetz); ferner Beteuerung anstelle eines Diensteides für Beamte in Deutschland, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EG haben (§ 40 Beamtenrechtsrahmengesetz). Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes leisten ein Gelöbnis. - Zum feierlichen Gelöbnis Fahneneid.
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Ge|löb|nis, das; -ses, -se: 1. (geh.) feierliches Versprechen: ein G. ablegen. 2. ↑Gelöbnis (1) von Rekruten, mit dem sie ein Bekenntnis zu ihren Pflichten ablegen.
Universal-Lexikon. 2012.