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Kommentar
Erläuterung; Anmerkung; Bemerkung; Notiz; Resonanz; Stellungnahme; Feedback; Anregung; Rückmeldung

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Kom|men|tar [kɔmɛn'ta:ɐ̯], der; -s, -e:
Erklärung, die zu einem Text, Ereignis o. Ä. gegeben wird:
sich jedes Kommentars enthalten; einen Kommentar [zu etwas] abgeben.
Syn.: Glosse, Stellungnahme.

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Kom|men|tar 〈m. 1
1. wissenschaftl. Erläuterung, z. B. zu einem Gesetzeswerk, zu einer wissenschaftliche Ausgabe
2. nähere Erklärung
3. 〈Zeitungsw.; TVMeinungsbeitrag zu einem öffent. Ereignis od. Thema
● \Kommentar überflüssig! 〈umg.〉 dazu braucht man nichts zu sagen, die Sache spricht für sich selbst, ist offensichtlich; deine \Kommentare kannst du dir sparen deine Bemerkungen; kein \Kommentar! dazu werde ich mich nicht äußern!; einen \Kommentar zu etwas geben [<lat. commentarius „schriftl. Aufzeichnung“; → kommentieren]

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Kom|men|tar , der; -s, -e [lat. (liber) commentarius = Notizbuch, Niederschrift, zu: commentari, kommentieren]:
1. Zusatz[werk] mit Erläuterungen u. kritischen Anmerkungen zu einem Gesetzeswerk, einer Dichtung, wissenschaftlichen Ausgabe o. Ä.:
ein K. zur Bibel, zum Grundgesetz;
im K. nachschlagen;
eine kritische Werkausgabe mit ausführlichem K.
2. kritische Stellungnahme zu einem aktuellen Ereignis od. Thema (in Presse, Rundfunk o. Ä.):
ein politischer, wirtschaftlicher K.;
nach den Nachrichten folgt der K.;
kein K.! (ich lehne eine [offizielle] Stellungnahme ab).
3. persönliche Anmerkung:
er würdigte diese Bemerkung keines -s;
K. überflüssig!

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I
Kommentar
 
[engl. comment, remark], im Quelltext eines Programms ein Textabschnitt, der vom Compiler bzw. vom Interpreter nicht berücksichtigt wird. Dazu muss er entsprechend gekennzeichnet werden. In Basic geschieht dies beispielsweise dadurch, dass die Anweisung »Rem« oder ein Apostroph vor den Kommentar gestellt wird, in Perl geht dem Kommentar ein Rautezeichen (#) voraus, und in der Programmiersprache C werden Anfang bzw. Ende des Kommentars mit /* und */ markiert.
 
Ein Kommentar enthält meist Hinweise oder Erläuterungen. Durch sog. Auskommentieren wird ein Teil eines Programms vorübergehend in einen Kommentar umgewandelt, was z. B. bei der Fehlersuche hilfreich sein kann.
II
Kommentar
 
[lateinisch (liber) commentarius »Notizbuch«, »Niederschrift«, zu commentari »etwas überdenken«, »Betrachtungen anstellen«, »erläutern«] der, -s/-e,  
 1) allgemein: nähere Erläuterung, Stellungnahme.
 
 2) Philologie: sprachliche und sachliche Erläuterung zu einem Text, z. B. im Rahmen einer wissenschaftlichen Ausgabe in Form fortlaufender Anmerkungen oder eines gesonderten Anhangs.
 
 3) Publizistik: Meinungsbeitrag in Presse, Hörfunk und Fernsehen. Als subjektiv wertende Erklärung und Beurteilung von Sachverhalten, Ereignissen und Entwicklungen in den Medien ist der Kommentar eine Form der freien Meinungsäußerung und Berichterstattung und wird in Deutschland allgemein durch Art. 5 GG, besonders von den Pressegesetzen der Länder geschützt.
 
 4) Recht: die fortlaufende, streng der Abfolge der einzelnen Vorschriften folgende Erläuterung (Kommentierung) eines Gesetzes in der Form einer die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zergliedernd behandelnden Interpretation, wobei nicht nur die Meinung des Kommentators dargestellt, sondern in der Regel auch auf die Meinung der Fachliteratur und der Rechtsprechung Bezug genommen wird. - Rechtshistorisch wurden die den Glossatoren (Glosse) folgenden Vertreter der europäischen Rechtswissenschaft Kommentatoren (etwa 1250 bis etwa 1500) genannt; herausragende Vertreter: Baldus de Ubaldis, Bartolus de Sassoferrato.
 
 5) Religionswissenschaft und Theologie: die mündliche und schriftliche Traditionsbildung, die die kanonischen Schriften einer Religion auf neue Fragestellungen und Situationen hin aktualisiert und damit in ihrer Relevanz erhält (z. B. Halacha und Haggada im Judentum). Oft kann nicht exakt zwischen heiligen Schriften und Kommentaren unterschieden werden: Die zum vedischen Kanon gehörenden Upanishaden z. B. sind Kommentarliteratur zu den älteren Veden, Ähnliches gilt für bestimmte Schriften des buddhistischen Kanons. Andererseits können auch außerhalb eines Kanons verbliebene Kommentare oft eine größere Autorität erlangen als manche heilige Schrift. Bei der Abfassung eines Kommentars wurden im Laufe der Zeit unterschiedliche Methoden verwendet; neben Schulen, die sich getreu an den Wortlaut (Literalsinn) halten wollten, gingen die meisten sehr frei mit den vorliegenden Texten um und interpretierten sie symbolisch oder »pneumatisch«. Erst seit dem Aufkommen der historisch-kritische Methode in der europäischen Aufklärungszeit gibt es wissenschaftliche Kommentare zur Bibel sowie - seitens »europäischer« Forscher - auch der heiligen Schriften anderer Religionen.
 

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Kom|men|tar, der; -s, -e [lat. (liber) commentarius = Notizbuch, Niederschrift, zu: commentari, ↑kommentieren]: 1. Zusatz[werk] mit Erläuterungen u. kritischen Anmerkungen zu einem Gesetzeswerk, einer Dichtung, wissenschaftlichen Ausgabe o. Ä.: ein K. zur Bibel, zum Grundgesetz; im K. nachschlagen; eine kritische Werkausgabe mit ausführlichem K. 2. kritische Stellungnahme zu einem aktuellen Ereignis od. Thema (in Presse, Rundfunk o. Ä.): ein politischer, wirtschaftlicher K.; nach den Nachrichten folgt der K.; die -e der Auslandspresse; Die Analyse ... richtet sich nach der klassischen Scheidung von Nachricht und Kommentar (Enzensberger, Einzelheiten I, 25); kein K.! (ich lehne eine [offizielle] Stellungnahme ab). 3. (oft abwertend) persönliche Anmerkung: musst du zu allem deinen K. geben?; er würdigte diese Bemerkung keines -s; der Ausdruck hielt sich, Karohn pflegte ihn als K. zu liefern, après und durchaus charmant (Kuby, Sieg 63); Aber mit welch boshaftem K. hatte meine Wirtin Istrids Zettel versehen? (Roehler, Würde 163); K. überflüssig! (iron.; irgendetwas ist so offensichtlich, dass man gar nicht darüber zu reden braucht).

Universal-Lexikon. 2012.