Gelöbnis; Ehrenwort; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid; Versprechen; Aufgabe; Zusage; Vernetzung; Verkettung; Verbindung; Zusammenhang; Obliegenheit; Pflicht; Schuldigkeit; Agenda (österr.); Verbindlichkeit; Beschränkung; Vorbehalt; Versteckspiel; Kautel; Artikel; Einschränkung
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Ver|pflịch|tung 〈f. 20〉
1. das Verpflichten
2. das Verpflichtetsein
3. Pflicht, Obliegenheit, Aufgabe
● seine \Verpflichtungen erfüllen; seinen \Verpflichtungen nachkommen; gesellschaftliche \Verpflichtungen haben die Pflicht haben, gewisse Leute einzuladen u. zu besuchen
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Ver|pflịch|tung, die; -, -en:
die V. der Beamten auf den Staat.
die V. neuer Künstler ans Stadttheater.
3.
a) das Verpflichtetsein zu etw.; Tätigkeit, zu der jmd. verpflichtet ist:
dienstliche, familiäre, gesellschaftliche -en;
eine V., -en eingehen, übernehmen, auf sich nehmen, einhalten, erfüllen;
keine anderweitigen -en haben;
ich habe die V., ihr zu helfen;
sie waren dieser V. enthoben;
[finanzielle] -en haben;
die Firma konnte ihren -en [gegenüber der Bank] nicht mehr nachkommen.
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Ver|pflịch|tung, die; -, -en: 1. das Verpflichten (1 a); das Verpflichtetwerden: die V. der Beamten auf den Staat. 2. das Verpflichten (2 a), Engagieren (2 a): die V. neuer Künstler ans Stadttheater. 3. a) das Verpflichtetsein zu etw.; Tätigkeit, zu der jmd. verpflichtet ist: dienstliche, berufliche, vertragliche, familiäre, gesellschaftliche -en; eine V., -en eingehen, übernehmen, auf sich nehmen, einhalten, erfüllen; keine anderweitigen -en haben; etw. erlegt jmdm. eine moralische V., hohe, schwere -en auf; ich habe die V., ihm zu helfen; sie waren dieser V. enthoben; seinen -en gewissenhaft nachkommen; b) <meist Pl.> Schulden: er hat ungeheure [finanzielle] -en; die Firma konnte ihren -en [gegenüber der Bank] nicht mehr nachkommen.
Universal-Lexikon. 2012.