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Ehrenwort
Gelöbnis; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid

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Eh|ren|wort ['e:rənvɔrt], das; -[e]s:
jmds. feierliche [sich auf seine Ehre stützende] Versicherung, die mit dem Ziel abgegeben wird, eine Aussage oder ein Versprechen zu bekräftigen:
der Strafgefangene gab sein Ehrenwort, wieder zurückzukehren; sein Ehrenwort brechen.
Syn.: Schwur, Versprechen.

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Eh|ren|wort 〈n. 12u
1. 〈urspr.〉 Verpfändung der Ehre für eine bestimmte Leistung
2. 〈danach〉
2.1 feierl. Versprechen
2.2 feierl. Bekräftigung einer Aussage
● mein \Ehrenwort; jmdm. sein \Ehrenwort geben

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Eh|ren|wort, das <Pl. -e> [älter = Kompliment]:
jmds. feierliche [sich auf seine Ehre stützende] Versicherung zur Bekräftigung einer Aussage od. eines Versprechens:
sein E. geben;
[ich gebe dir/du hast] mein E. [darauf] [dass ich es tun werde]!;
sich auf E. verpflichten, etw. zu tun;
»Kommst du auch wirklich?« – »[Großes] E.!« (ugs.; [ganz] bestimmt!).

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Ehrenwort,
 
feierliches Versprechen unter Berufung auf die persönliche Ehre. Das bloße Ehrenwort ist rechtlich bedeutungslos. Wer sich wucherische Vermögensvorteile unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Beteuerungen versprechen ließ, wurde früher wegen schweren Kreditwuchers nach § 302 b StGB (durch Gesetz vom 29. 7. 1976 aufgehoben) bestraft.

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Eh|ren|wort, das <Pl. -e> [älter = Kompliment]: jmds. feierliche [sich auf seine Ehre stützende] Versicherung zur Bekräftigung einer Aussage od. eines Versprechens: sein E. geben; [ich gebe dir/du hast] mein E. [darauf] [dass ich es tun werde]!; sich auf (mit seinem, durch) E. verpflichten, etw. zu tun; Urlaub auf E. (Urlaub mit der ehrenwörtlichen Verpflichtung zurückzukommen); „Kommst du auch wirklich?“ - „[Großes] E.!“ (ugs.; [ganz] bestimmt!).

Universal-Lexikon. 2012.