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Blasmusik
Blas|mu|sik 〈f. 20; unz.; Mus.〉 Musik für (von) Blasinstrumente(n)

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Blas|mu|sik, die:
Musik, die auf Blasinstrumenten gespielt wird.

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Blasmusik,
 
Sammelbezeichnung für Musik, die überwiegend auf Blasinstrumenten ausgeführt wird. Die Blasmusik stellt kein eigenes Genre dar, sie dominiert in der Militär- und Marschmusik, ist Bestandteil der Unterhaltungsmusik und der Folklore, aber auch im sinfonischen Bereich anzutreffen. Abzugrenzen sind, obwohl ebenfalls hauptsächlich mit Blasinstrumenten musiziert, die Bläsermusik (der Kammermusik zugeordnet, z. B. Bläserquintett, Hornquartett, Blechbläserensemble usw.) und die Bigband-Musik. Der Begriff »Blasmusik« leitet sich von der mittelalterlichen Bezeichnung »blasende Musick« ab, mit der man die Bläser betitelte, die Turm- und Ratsmusiken ausführten, zu Umzügen, geselligen Anlässen und auch beim militärischen Zeremoniell aufspielten. Aus diesen kleinen Bläsergruppen entstand unter Wahrung regionaler Besonderheiten das Blasorchester, wobei noch heute die Harmoniemusik (das eigentliche Blasorchester mit Holz- und Blechblasinstrumenten sowie Schlagzeug) von der Blechmusik (nur Blechblasinstrumente, Brassband) unterschieden wird. Entscheidend für die Entwicklung der Blasmusik war vor allem das 19. Jahrhunderts. Durch Verbesserungen an den Holzblasinstrumenten (besonders bei Flöte und Klarinette), durch Erfindung der Ventile für die Blechblasinstrumente, durch die Konstruktion neuer Instrumente (Tuba, Bügelhörner, Saxophone), durch das Einbeziehen einer Schlagzeuggruppe nach dem Modell der türkischen Janitscharen-Kapellen und durch die ständige instrumentale Erweiterung und personelle Vergrößerung der Orchester ergaben sich bald Spiel- und Klangmöglichkeiten, die dem Sinfonieorchester nahe kamen. Neben ihren militärischen Aufgaben gewann die Blasmusik auch im zivilen Bereich an Bedeutung. Immer häufiger musizierten die Militärorchester auch zur Unterhaltung. Das wiederum bedingte eine Veränderung des Repertoires: Neben Märschen erklangen nun originale Unterhaltungs- und Tanzkompositionen (Walzer, Polkas, Quadrillen usw.; Potpourris, Salonmusik, zahlreiche Soli u. a.). Ein wesentlicher Teil des Repertoires bestand aus Transkriptionen und Bearbeitungen klassischer Werke (Opernteile, Sinfoniesätze, Ballette, Suiten u. a.). Den Blasorchestern — normalerweise Berufsorchester von hoher Qualität — fiel auch die Aufgabe zu, bei ihren vielen Auftritten zur Verbreitung der »ernsten« Musik, besonders in den ärmeren Schichten, beizutragen, da es ja die modernen Massenmedien noch nicht gab. So stimmten z. B. Brahms, Berlioz, Strauss und Wagner den Transkriptionen ihrer Werke für Blasorchester zu, ja baten sogar darum und äußerten sich beifällig über die Qualität der Interpretation (Klangkultur, Dynamik, Spielfertigkeit).
 
Nach 1850 gab es mehrfach Bestrebungen, die unzählig gewordenen individuellen Besonderheiten im Blasmusikwesen, verursacht durch unterschiedliche Auffassungen und Möglichkeiten der Militärkapellmeister, zu vereinheitlichen, besonders bezüglich der Besetzung der Orchester und der Stimmung und Notierung der Instrumente. In Deutschland hat sich Friedrich Wilhelm Wieprecht (1802-1872), in Österreich Andreas Leonhardt (1800-1866) um eine solche Vereinheitlichung verdient gemacht. Die im militärisch-professionellen Sektor erreichte Standardisierung konnte sich jedoch im Laienbereich nur schwer durchsetzen. Zunehmend hatten auch Laiengruppen begonnen, nach dem Vorbild der Militärorchester zu musizieren, doch es gab verständlicherweise erhebliche Qualitätsunterschiede und eine Vielfalt von Besetzungsvarianten. Vor allem die kleinen Bläsergruppen, die (überwiegend in ländlichen Gebieten, speziell in den Alpenländern) folkloristische Lieder und Tänze spielten, erfreuten sich großer Beliebtheit.
 
Im 20. Jahrhundert prägte sich die dem Begriff Blasmusik immanente inhaltliche Breite immer weiter aus, wobei die unterhaltende Funktion gegenüber der ursprünglichen militärischen bald überwog. Einen Schwerpunkt bildete sowohl in den Hörgewohnheiten des Publikums als auch in den Programmen der Ensembles die »traditionelle«, dem 19. Jahrhundert verbundene Blasmusik (Marsch, Walzer, Polka usw.), die selbstverständlich modische Aspekte der Tanz- und Unterhaltungsmusik des 20. Jahrhunderts, z. B. Einflüsse der Bigband-Musik, einbezog. Die Transkriptionen klassischer Werke, gegen die auch ästhetische Einsprüche geltend gemacht wurden, gingen zurück, dafür stieg die Zahl der Originalkompositionen, in denen die klangliche Spezifik dieser Musik zur Geltung kam. Komponisten wie Paul Hindemith (1895-1963, »Konzertmusik für Blasorchester«, op. 41, 1926), Nikolai Mjaskowski (1881-1950, »Sinfonie in Es für Blasorchester«, 1939) und viele andere schufen dafür gültige Beispiele. Anzahl und Qualität der Laienorchester, für die weit verzweigte Organisationsformen und nationale wie internationale Wettbewerbe geschaffen wurden, stiegen auch außerhalb Europas beachtlich, obwohl die Zahl der Berufsorchester abnahm. Die vielen kleinen Bläsergruppen mit ihrer volkstümlichen Musik, für die an verschiedenen Sendern sogar eigene Hitparaden eingerichtet wurden, sind ein massenwirksamer Bereich der populären Musik. Im weiteren Sinne gehören zur Blasmusik auch Fanfarenzüge, Schalmeienorchester, Jagdhorngruppen und Posaunenchöre.
 
Siehe auch: Militärmusik.

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Blas|mu|sik, die: Musik, die auf Blasinstrumenten gespielt wird.

Universal-Lexikon. 2012.