Folk|lo|re auch: Fol|klo|re 〈f. 19; unz.; Mus.〉
1. 〈Sammelbez. für〉 Volkslieder, -tänze, -musik
2. Lehre, Wissenschaft davon
[engl.]
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Fol|k|lo|re, die; - [engl. folklore, aus: folk = Volk u. lore = (überliefertes) Wissen]:
1.
a) volkstümliche Überlieferung (z. B. in Liedern, Trachten, Brauchtum):
die Pflege der heimatlichen F.;
b) Volkskunde.
2.
a) Musik in Form von Volkslied u. Volkstanz:
ein Konzert mit internationaler F.;
b) volkstümliche Musik in der Kunstmusik:
die tschechische Musik ist reich an F.
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I Folklore
[englisch,'fəʊklɔ:(r), in deutscher Aussprache gebräuchlich, auch Folk], bedeutet im Englischen wörtlich »Volkskunde« und ist zugleich zum Sammelbegriff für all diejenigen Erscheinungsformen der alltäglichen Lebensweise meist regional gebundenen Ursprungs geworden, mit denen sich die Volkskunde beschäftigt. Dazu gehören neben der Volksmusik auch Bräuche, Sagen, Sprichwörter, Trachten, Tänze, charakteristische handwerkliche Techniken usw. Daneben hat sich ausgehend von den USA und dem dort zuerst einsetzenden kommerziellen Interesse an den verschiedenen Formen von Volksmusik eine Verwendung dieses Begriffs eingebürgert, die ihn auf die musikalische Seite reduziert. Dabei wurde mit Folklore dann nicht nur die Volksmusik im traditionellen Sinn bezeichnet, sondern es sind auch alle ihr musikalisch ähnlichen oder verwandten zeitgenössischen Formen des Musizierens darunter subsumiert. So ist der Begriff in den internationalen Sprachgebrauch eingegangen, wird auch im Deutschen sowohl für die traditionelle Volksmusik, deren Nachschöpfung durch professionelle Musiker für Bühne und Schallplatte und deren Pflege im Rahmen der Laienmusikbewegung als auch für die an volksmusikalische Traditionen anknüpfenden Lieder von Liedermachern verwendet.
Folklore
[englisch 'fəʊklɔː; englisch, aus folk »Volk« und lore »(überliefertes) Wissen«] die, -, im weitesten Sinn die gesamte volkstümliche Überlieferung; die Bezeichnung Folklore verbreitete sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts außerhalb des deutschsprachigen Raumes als Äquivalent zum deutschen Begriff Volksüberlieferung im Sinne mündlich tradierter Wissensbestände, Fertigkeiten und Handlungen. Nach anderen Definitionen meint Folklore überindividuelle, in der Regel anonyme, formelhafte künstlerische Ausdrucksformen (relativ kleiner) regional begrenzter Gruppen wie Volkserzählung, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz. Außerhalb Deutschlands bezeichnet Folklore vielfach auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesen Gegenständen (Volkskunde). Die 1878 in London gegründete »Folklore Society« war Vorbild für ähnliche wissenschaftliche Gesellschaften in vielen Ländern. Wichtige Publikationsreihe sind die 1907 begründeten, in Helsinki erscheinenden »Folklore Fellows Communications« (FFC).
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Folk|lo|re, die; - [engl. folklore, aus: folk = Volk u. lore = (überliefertes) Wissen]: 1. a) volkstümliche Überlieferung (z. B. Lied, Tracht, Brauchtum) [als Gegenstand der Volkskunde]: die Pflege der heimatlichen F.; Modesommer '78: ein Hauch von F. (Freizeitmagazin 12, 1978, 31); b) Volkskunde. 2. a) Musik in Form von Volkslied u. Volkstanz [als Gegenstand der Musikwissenschaft]: ein Konzert mit internationaler F.; b) volksmusikalische Züge in der Kunstmusik: die tschechische Musik ist reich an F.
Universal-Lexikon. 2012.