U-Musik
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Un|ter|hạl|tungs|mu|sik 〈f. 20; unz.; kurz: U-Musik〉 leichte, heitere Musik zur Unterhaltung, z. B. Tanz-, Operettenmusik
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Un|ter|hạl|tungs|mu|sik, die <o. Pl.>:
unkomplizierte, leicht eingängige Musik (Abk.: U-Musik).
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Unterhaltungsmusik,
Musik, die der Entspannung und geselligen Erholung dient und in ihrer Art von daher geprägt ist. So wie es das Bedürfnis nach Entspannung und Erholung zu allen Zeiten gegeben hat, so gibt es auch seit jeher eine zur Unterhaltung bestimmte Musik, deren Wert sich dadurch definiert, dass sie diese Funktion qualitätsvoll erfüllt. Kennzeichen sind: Beschränkung der kompositorischen Mittel (»leichte« Musik), originelle Anlehnung an Vertrautes, Alltags- und Lebensnähe, Abwechslung, Raffinesse und Sound. Während mit dem Begriff Unterhaltungsmusik keine Aussage zur Qualität einer Musik gemacht wird, beinhaltet der Begriff Trivialmusik ein abwertendes Urteil im Sinne von »platt«, »abgedroschen«, »seicht«. Das Trivialitätsurteil bezieht sich speziell auf Musik, deren Anspruch, bedeutend zu sein, ästhetisch nicht beziehungsweise nur zum Schein erfüllt wird.
Zur Unterhaltungsmusik gehörten in älterer Zeit z. B. Tafelmusik, Promenaden-, Feuerwerksmusik u. Ä., Quodlibet, Catch und Glee, in neuerer Zeit z. B. Divertimento, Serenade, Musik aus Singspielen, Operntranskriptionen; in der Gegenwart zählt man u. a. auch Schlager (Hit), Tanzmusik, Chanson, Song, Musical hinzu, während Folklore und Volksmusik, Jazz, Pop- und Rockmusik zuweilen als eigene Sparten ausgeklammert werden. Immer gab es zwischen der Unterhaltungsmusik und der anspruchsvolleren Kunstmusik Berührungen und Überschneidungen, so bewusst herbeigeführt z. B. von J. Brahms (Ungarische Tänze, Walzer), F. Liszt (Paraphrasen), E. Krenek (Märsche, Potpourris), K. Weill (Songs), H. Eisler (Lieder, Chöre).
Der Begriff der Unterhaltungsmusik entstand im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit den aufkommenden musikalischen Massen- und Klassenbedürfnissen vor dem Hintergrund der durch die Industrialisierung hervorgerufenen gesellschaftlichen Veränderungen. Das Verlangen nach musikalischer Unterhaltung wurde von Komponisten und Arrangeuren, Instrumentenbauern und Verlegern in Richtung einer musikalischen Unterhaltungsindustrie kommerziell angefacht. Salonmusik, Garten-, Kur-, Blas- und Kaffeehausmusik, Operette, Virtuosentum um seiner selbst willen, musikalische Massenware in bildreichen und gefühlvollen »Stücken« und »Alben«, Arrangements in Paraphrasen und Potpourris umreißen das Terrain. Mit dem Aufkommen der Massenmedien (Rundfunk und Tonträger) verstärkten sich die Unterscheidungen der Musikbedürfnisse, -zwecke und -arten, und aus dem Sprachgebrauch der Verwertungsgesellschaften (in Deutschland GEMA) gelangte die in ihrer Pauschalisierung und Polarisierung problematischer Einteilung der Musik in Unterhaltungsmusik (U-Musik) und »ernste« oder »klassische« Musik (E-Musik) in die Umgangssprache.
R.-A. Fritsche: Über den psycholog., musikal., techn. u. ökonom. Aspekt moderner U. (21985);
H. Schröder: Tanz- u. U. in Dtl. 1918-1933 (1990);
H. Mühe: U. Ein geschichtl. Überblick (1996).
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Un|ter|hạl|tungs|mu|sik, die <o. Pl.>: unkomplizierte, leicht eingängige Musik, die oft auch als Hintergrundmusik der [geselligen] ↑Unterhaltung (5 a) dient (Abk.: U-Musik).
Universal-Lexikon. 2012.