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Pflanzenschutzmittel
Pflan|zen|schutz|mit|tel ['pf̮lants̮n̩ʃʊts̮mɪtl̩], das; -s, -:
Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen, die Pflanzen angreifen:
auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten.

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Pflạn|zen|schutz|mit|tel 〈n. 13Mittel, meist chemischer Stoff, zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, -schädlingen u. Unkräutern bei Kultur- u. Nutzpflanzen; →a. Pestizid

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Pflạn|zen|schutz|mit|tel: Sammelbez. für chem. Verb., die im Pflanzen-, Ernte- u. Vorratsschutz eingesetzt werden, um Pflanzen u./od. Pflanzenerzeugnisse vor Krankheiten oder tierischen, mikrobiologischen u. pflanzlichen Schädlingen zu schützen. P. u. Pflanzenwachstumsregler ( Pflanzenwuchsstoffe) fasste man früher als Pflanzenbehandlungsmittel zusammen. Vgl. Pestizide.

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Pflạn|zen|schutz|mit|tel, das:
Pestizid.

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Pflanzenschutzmittel,
 
nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 15. 9. 1986 Stoffe, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder anderen Beeinträchtigungen schützen sowie als Wachstumsregler oder Keimungshemmer angewandt werden können. Die häufig synonym gebrauchte Bezeichnung Pestizide schließt die im häuslichen Hygienebereich (Schädlingsbekämpfungsmittel) angewandten Präparate mit ein. Nach dem Anwendungsbereich können Pflanzenschutzmittel eingeteilt werden in Akarizide, Bakterizide, Fungizide, Herbizide, Insektizide, Molluskizide, Nematizide und Rodentizide. Mitte 1997 waren in Deutschland rd. 1 000 Pflanzenschutzmittel mit rund 240 Wirkstoffen zugelassen. Nach der amtlichen Statistik werden in Deutschland zurzeit etwa 30 000 t bis 35 000 t Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln abgesetzt. Die Mengen schwanken je nach Witterung und Lagerhaltung beim Handel und in den Betrieben.
 
Bei den Wirkstoffen handelt es sich um Naturstoffe oder synthetisch hergestellte Verbindungen, die verschiedenen chemischen Gruppen angehören. Um zu gewährleisten, dass Pflanzenschutzmittel technisch anwendbar sind und die biologische Wirksamkeit optimal ausgenutzt wird, werden bei der Zubereitung von Pflanzenschutzmitteln Trägerstoffe (z. B. Gesteinsmehle, organische Lösungsmittel) sowie Hilfsstoffe (meist Tenside als Emulgatoren, Netz- oder Haftmittel) zugesetzt. Nach Ausbringungsformen kann z. B. unterschieden werden zwischen Granulaten, Spritzmitteln und Aerosolen.
 
Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels wird durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und Umweltbundesamt (UBA) für höchstens zehn Jahre ausgesprochen und - soweit erforderlich - mit den notwendigen Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie des Naturhaushaltes verknüpft. Hierzu gehören z. B. auch Wartezeiten zwischen der letzten Behandlung der Pflanzen und der Ernte, die einen hinreichenden Abbau der Wirkstoffe ermöglichen. Pflanzenschutzmittel werden nach dem Pflanzenschutzgesetz nur zugelassen, wenn sie u. a. bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, haben, die nach dem Stande der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vertretbar sind. Darüber hinaus können für bestimmte Pflanzenschutzmittel, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, vollständige oder eingeschränkte Anwendungsverbote und -beschränkungen verfügt werden (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). In der Rückstands-Höchstmengenverordnung sind die duldbaren Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in oder auf Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen festgeschrieben. Die Höchstmenge wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt, bei dem in der Regel der durchschnittliche Pro-Kopf-Verzehr eines vier- bis sechsjährigen Mädchens mit einem Körpergewicht von 13,5 kg und der ADI-Wert des Wirkstoffes (Acceptable Daily Intake) mit einer hohen Sicherheitsspanne zugrunde gelegt wird. Das vier- bis sechsjährige Mädchen wurde gewählt, da die relative Nahrungsaufnahme (bezogen auf das Körpergewicht) größer ist als die von Erwachsenen. Die Höchstmengen stellen also nicht einen Grenzwert dar, ab dem man Gesundheitsschäden für Menschen zu befürchten hat.
 
Pflanzenschutzmittel sind wichtige Produktionshilfen in Landwirtschaft und Gartenbau, die sowohl die äußere als auch die innere Produktqualität (z. B. durch Verhinderung der Bildung von Mykotoxinen) bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung verbessern helfen. V. a. bezüglich der äußeren Produktqualität sind die Qualitätsanforderungen des Marktes so hoch, dass die landwirtschaftliche Praxis dem ohne Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zurzeit kaum gerecht werden kann. Kritiker fordern deshalb die Änderung der äußeren Qualitätsnormen zugunsten der inneren Werteeigenschaften, die sie zum Teil in nicht vertretbarer Weise durch Belastung mit Rückständen beeinträchtigt sehen.
 
Mit dem weit reichenden Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln sind - v. a. bei einseitigem und übermäßigem Einsatz - negative Auswirkungen auf Lebensgemeinschaften verbunden: z. B. werden gleichzeitig Nützlinge vernichtet, die Räuber oder Parasiten für die Schadorganismen sind, entweder direkt durch das Pflanzenschutzmittel oder dadurch, dass ihnen die Nahrungsgrundlage entzogen wird; es kommt zur Ausschaltung von Konkurrenz und zum Auftreten von Massenvermehrungen. Zudem können Veränderungen der Biozönose dazu führen, dass bisher unter der Schadensschwelle existierende Organismen durch Massenvermehrung ihrerseits zu Schädlingen werden. Gefördert wird dies um so mehr, je breiter wirksam und persistenter die Pflanzenschutzmittel sind, je häufiger und regelmäßiger der Einsatz erfolgt. Ein weiteres Problem ist die Entwicklung von Resistenzen der Schädlinge gegen Pflanzenschutzmittel. Wahrscheinlichkeit und Geschwindigkeit der Resistenzentwicklung sind um so größer, je häufiger ein Pflanzenschutzmittel angewendet wird. Hinzu kommt die Belastung des Bodens durch Akkumulation von Pflanzenschutzmitteln. Zwar ist die Anwendung der besonders persistenten Chlorkohlenwasserstoffe in Deutschland weitgehend verboten (z. B. DDT seit 1972), jedoch scheint mittlerweile die Speicher- und Abbaukapazität des Bodens auch für andere Pflanzenschutzmittel überschritten zu sein, denn in den letzten Jahren wurden bei entsprechenden Messungen in Trink- und Grundwasser häufiger Überschreitungen der Trinkwasserverordnung festgestellt.

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Pflạn|zen|schutz|mit|tel, das: Pestizid.

Universal-Lexikon. 2012.