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Umweltbundesamt
Ụm|welt|bụn|des|amt, das <o. Pl.>:
Bundesbehörde, die Aufgaben im Bereich der Umweltforschung und des Umweltschutzes wahrnimmt.

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Umweltbundes|amt,
 
durch Gesetz vom 22. 7. 1974 in Berlin errichtete selbstständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Als neuer Sitz wurde durch Gesetz vom 2. 5. 1996 Dessau festgelegt. Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes gehören u. a. Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes und gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes, die wissenschaftliche Unterstützung des Ministers auf dem Gebiet des Umweltschutzes, die Entwicklung von Hilfen für Umweltplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung, die Sammlung und Bereitstellung von Umweltdaten, die Aufklärung der Öffentlichkeit.

Universal-Lexikon. 2012.