Akademik

ausgleichen
einen Ausgleich schaffen; erstatten; kompensieren; aufwiegen; kündigen; annullieren; stornieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen; anpassen; gleichmachen; fluchten; assimilieren; (Unterschiede) beseitigen; nivellieren; ausbalancieren; ins Gleichgewicht bringen; austarieren; wiedergutmachen; ausbügeln (umgangssprachlich); begleichen (Rechnung); ins Reine bringen; wettmachen; aus dem Weg räumen; rückvergüten; zurückgeben; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; herausgeben; retournieren (österr.); beruhigend einwirken; beruhigen; die Wogen glätten (umgangssprachlich)

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aus|glei|chen ['au̮sglai̮çn̩], glich aus, ausgeglichen <tr.; hat:
a) (Unterschiede, Gegensätze, Verschiedenheiten o. Ä.) durch einen anderen, dagegenwirkenden Faktor verschwinden lassen, beseitigen, aufheben:
Höhenunterschiede, Differenzen, Konflikte, einen Mangel ausgleichen; eine schlechte Note in Latein durch eine Eins in Mathematik ausgleichen.
Syn.: aufholen, aufwiegen, gleichmachen, gleichziehen, ins Gleichgewicht bringen, wettmachen.
b) <+ sich> (von Gegensätzlichkeiten, Verschiedenheiten o. Ä.) sich gegenseitig aufheben, zu einem Ausgleich kommen:
Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus; die Unterschiede zwischen beiden Gruppen gleichen sich allmählich aus.

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aus||glei|chen 〈V. tr. 153; hat
1. glätten, ebnen (Unebenheit)
2. Unterschiede (zw. mehreren Dingen) beseitigen
3. begleichen, bezahlen, verrechnen (Rechnung)
4. wiedergutmachen, ersetzen (Schaden, Verluste)
5. vermitteln, versöhnen (Gegensätze, Meinungen)
● Gewicht \ausgleichen Gleichgewicht (zwischen mehreren Dingen) herstellen, Gewichtsunterschiede beseitigen; ein Konto \ausgleichen die Soll- u. Habenseite eines Kontos einander angleichen; eine unangenehme Angelegenheit mit od. durch etwas \ausgleichen

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aus|glei|chen <st. V.; hat:
1.
a) (Unterschiedliches, Gegensätzliches o. Ä.) durch Angleichung beseitigen, aufheben:
Höhenunterschiede, Niveauunterschiede a.;
b) <a. + sich> (von Unterschiedlichem, Gegensätzlichem) sich aufheben:
die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen glichen sich wieder aus;
Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus.
2.
a) (Unterschiedliches, Gegensätzliches o. Ä.) durch Vermitteln mildern od. aufheben:
Spannungen, Differenzen, Konflikte a.;
ihre ruhige Art wirkte ausgleichend;
b) <a. + sich> (von Gegensätzen o. Ä.) sich mildern, nivellieren (1 b):
die Spannungen glichen sich allmählich wieder aus.
3. (Fehlendes, einen Mangel o. Ä. durch anderes) wettmachen:
er versucht seinen Mangel an Bewegung durch sportliche Betätigung auszugleichen.
4.
a) (Kaufmannsspr.) (eine Rechnung o. Ä.) bezahlen, begleichen:
eine Rechnung, Schulden, Verbindlichkeiten a.;
b) (Bankw.) (bei einem Konto o. Ä.) Soll- u. Habenseite einander angleichen:
das Konto a.;
c) <a. + sich> (Bankw.) (von einem Konto o. Ä.) auf einen Gleichstand kommen:
das Konto hat sich wieder ausgeglichen.
5. (Ballspiele) den Ausgleich (3) erzielen:
die Mannschaft konnte a.

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aus|glei|chen <st. V.; hat: 1. a) (Unterschiedliches, Gegensätzliches o. Ä.) durch Angleichung beseitigen, aufheben: Höhenunterschiede, Niveauunterschiede a.; b) <a. + sich> (von Unterschiedlichem, Gegensätzlichem) sich aufheben: die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen glichen sich wieder aus; Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus; B war beliebter und A tüchtiger - im Durchschnitt glich sich das aus (Hofstätter, Gruppendynamik 129). 2. a) (Unterschiedliches, Gegensätzliches o. Ä.) durch Vermitteln mildern od. aufheben: Spannungen, Differenzen, Konflikte a.; Krone ... diskutiert ... nicht, er gleicht aus, räumt Widerstände aus dem Wege, vermittelt (Dönhoff, Ära 55); ihre ruhige Art wirkte ausgleichend; b) <a. + sich> (von Gegensätzen o. Ä.) sich mildern, nivellieren: Erscheinungen, anlässlich deren sich massenpsychische Spannungen ausglichen (Niekisch, Leben 197). 3. (Fehlendes, einen Mangel o. Ä. durch anderes) wettmachen: er versucht seinen Mangel an Bewegung durch sportliche Betätigung auszugleichen. 4. a) (Kaufmannsspr.) (eine Rechnung o. Ä.) bezahlen, begleichen: eine Rechnung, Schulden, Verbindlichkeiten a.; b) (Bankw.) (bei einem Konto o. Ä.) Soll- u. Habenseite einander angleichen: das Konto a.; c) <a. + sich> (Bankw.) (von einem Konto o. Ä.) auf einen Gleichstand kommen: das Konto eines Gläubigers gleicht sich aus, wenn seine Forderung in voller Höhe geleistet worden ist (K. Bott, Lexikon des kaufmännischen Rechnungswesens I, Stuttgart 1957, Sp. 181); Ü Unsere Konten hatten sich inzwischen ausgeglichen: Mein Bösesein wegen der Hundeaffäre - ihr Bösesein, weil ich mich ... nicht um sie gekümmert hatte (Hartung, Piroschka 68). 5. (Ballspiele) den ↑Ausgleich (3) erzielen: Preußen-Münster war nach der Pause in Führung gegangen, wir hatten ausgeglichen (Walter, Spiele 39).

Universal-Lexikon. 2012.