Akademik

Aufheben
Brimborium (umgangssprachlich); Gedöns (umgangssprachlich); Gewese; Lärm (um nichts) (umgangssprachlich); Trara (umgangssprachlich); viel Aufhebens; unnötiger Aufwand; Tamtam (umgangssprachlich); Gewese (umgangssprachlich); Aufstand (umgangssprachlich); Buhei (umgangssprachlich); Bohei (umgangssprachlich)

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auf|he|ben ['au̮fhe:bn̩], hob auf, aufgehoben <tr.; hat:
1. (jmdn., etwas, was liegt) in die Höhe heben:
das Papier [vom Boden] aufheben.
Syn.: auflesen, aufnehmen, aufraffen, aufsammeln.
2. rückgängig machen, wieder abschaffen:
eine Verordnung, ein Urteil aufheben.
Syn.: annullieren, auflösen, ausräumen, außer Kraft setzen, beseitigen, entfernen, für nichtig erklären, für null und nichtig erklären, für ungültig erklären.
3. (etwas) offiziell beenden:
sie hob die Sitzung auf; sie hob die Tafel auf (beendete [feierlich] die Mahlzeit).
4. aufbewahren:
alte Briefe aufheben (nicht wegwerfen); sie hatte mir ein Stück Kuchen aufgehoben (für mich zurückgelegt).
Syn.: aufsparen, behalten, bewahren (geh.), in Gewahrsam haben, in Gewahrsam halten, verwahren (geh.), zurücklegen.
5. in gleicher Größe oder Höhe o. Ä. wie etwas Entgegengesetztes vorhanden sein und es dadurch ausgleichen:
der Verlust hebt den Gewinn wieder auf; <auch + sich> + 2 und – 2 heben sich auf.
Syn.: aufholen, aufwiegen, gleichmachen, gleichziehen, wettmachen.

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auf||he|ben 〈V. tr. 163; hat
1. in die Höhe heben (Gegenstand), erheben (Hand), abheben (Deckel)
2. außer Kraft setzen, für ungültig erklären (Befehl, Gesetz)
3. beenden (Strafe, Belagerung)
4. verwahren, aufbewahren
5. zurücklegen (Waren, Theaterkarte)
6. einander \aufheben einander an Wert od. Wirkung gleichkommen u. dadurch an Wert od. Wirkung verlieren, sich ausgleichen
● das eine hebt das andere (nicht) auf; Druck und Gegendruck heben einander auf ● können Sie mir das Buch bis morgen \aufheben?; einen Gestürzten \aufheben; die Tafel \aufheben das Essen offiziell beenden, das Zeichen zum Aufstehen geben ● etwas vom Boden \aufheben; jmdm. etwas zum Aufheben geben ● aufgeschoben ist nicht aufgehoben wenn man etwas verschoben hat, braucht es noch nicht ungültig zu sein (Einladung); das Geld ist bei ihm gut aufgehoben sicher aufbewahrt, in guten Händen; hier ist man gut aufgehoben hier ist man gut versorgt ● um eine Sache, von einer Sache viel Aufhebens machen sie zu wichtig nehmen Siehe auch Info-Eintrag: aufheben - info!

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auf|he|ben <st. V.; hat:
1.
a) [vom Boden] aufnehmen:
einen Stein a.;
etw. Heruntergefallenes wieder a.;
wir versuchten, den hilflos Daliegenden aufzuheben (wieder aufzurichten);
b) <a. + sich> (geh. veraltend) sich erheben, aufstehen:
ich hob mich mühsam vom Sessel auf;
Ü die menschliche Klage, die sich zu Gott aufhob;
c) in die Höhe heben; erheben:
die Hand [zum Schwur] a.;
die Schüler wagten nicht, den Kopf aufzuheben;
sie hob den Blick, die Augen fragend zu ihm auf (geh.; blickte zu ihm auf).
2. aufbewahren:
etw. gut, sorgfältig a.;
Briefe zur Erinnerung a.;
sie hebt alles auf (wirft nichts weg);
du hebst dir das Beste immer bis zum Schluss auf;
sie wollte sich für den Mann a. (wollte ihre Jungfräulichkeit für den Mann bewahren), den sie eines Tages heiraten würde;
bei jmdm., irgendwo gut/schlecht o. Ä. aufgehoben sein (1. bei jmdm., irgendwo [nicht] in guter Obhut sein: das Kind war bei seinen Pflegeeltern gut aufgehoben; ich fühlte mich in diesem Hospital bestens aufgehoben. 2. bei jmdm., irgendwo [nicht] sicher, geschützt sein: Geheimnisse sind bei ihr schlecht aufgehoben (sie pflegt sie auszuplaudern). 3. Sport; von jmdm., irgendwo gut/schlecht gedeckt werden: der Stürmer war bei dem kleinen Verteidiger gut aufgehoben).
3.
a) nicht länger bestehen lassen:
die Todesstrafe a.;
der Jesuitenorden wurde in manchen Ländern aufgehoben;
einen Haftbefehl, Sanktionen a. (rückgängig machen);
ein Urteil a. (für ungültig erklären);
die Schwerkraft a. (außer Kraft setzen);
R aufgeschoben ist nicht aufgehoben;
b) den gleichen Wert, die gleiche Wirkung wie etw. Entgegengesetztes haben u. es dadurch ausgleichen:
der Verlust hebt den Gewinn wieder auf;
+ 2 und ‒ 2 heben sich gegenseitig auf;
das hebt sich [gegenseitig] auf;
c) etw. offiziell beenden:
die Belagerung, die Versammlung a.
4. (veraltet) festnehmen, verhaften:
die Bande wurde in der Nacht aufgehoben.

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Auf|he|ben, das; -s [nach den umständlichen Zeremonien der (Schau)fechter beim Aufheben der Waffe vom Boden vor einem Kampf]: meist in den Wendungen viel Aufheben[s] von etw., jmdm. machen (etw., jmdn. übertrieben, ungerechtfertigt wichtig nehmen u. überflüssigerweise die Aufmerksamkeit anderer darauf, auf ihn lenken); kein A. von etw., jmdm. machen (etw., jmdn. nicht wichtig nehmen, als nebensächlich abtun); ohne [jedes, großes o. ä.] A. (ohne Aufsehen zu erregen, ohne große Umstände): Hinzu kam, dass Asch Extraschnäpse ohne jedes A. spendierte (Kirst, 08/15, 14).

Universal-Lexikon. 2012.