Akademik

abbestellen
annullieren; zurückrufen; zurücknehmen; widerrufen; kündigen; ausgleichen; stornieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen

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ab|be|stel|len ['apbəʃtɛlən], bestellte ab, abbestellt <tr.; hat:
eine Bestellung, ein Abonnement rückgängig machen:
die Zeitung abbestellen.
Syn.: abmelden.

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ạb||be|stel|len 〈V. tr.; hat〉 etwas \abbestellen eine Bestellung rückgängig machen

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ạb|be|stel|len <sw. V.; hat:
1. eine Bestellung, einen Auftrag zurücknehmen, widerrufen:
die Zeitung, ein Hotelzimmer a.
2. eine Person, die jmd. wegen einer auszuführenden Arbeit zu sich bestellt hat, nicht kommen lassen:
den Klempner a.

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ạb|be|stel|len <sw. V.; hat: 1. eine Bestellung, einen Auftrag zurücknehmen, widerrufen: die Zeitung, ein Hotelzimmer a.; Tausende Abonnenten ... haben ihr Blatt längst wieder abbestellt (Spiegel 17, 1994, 106). 2. eine Person, die jmd. wegen einer auszuführenden Arbeit zu sich bestellt hat, nicht kommen lassen: den Klempner a.

Universal-Lexikon. 2012.