ausgleichen; ausbügeln (umgangssprachlich); begleichen (Rechnung); ins Reine bringen; wettmachen; aus dem Weg räumen
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wie|der|gut|ma|chen [vi:dɐ'gu:tmaxn̩], machte wieder gut, wiedergutgemacht <tr.; hat:Entschädigung (für etwas, was man verschuldet hat) leisten:
wie willst du das wiedergutmachen, was du da angerichtet hast?; einen Schaden wiedergutmachen; das war ein nicht wiedergutzumachendes Unrecht.
Syn.: aufkommen für, einstehen für, geradestehen für, ↑ gutmachen, haften für.
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wie|der||gut||ma|chen 〈V. tr.; hat〉 gutmachen (Böses, Schaden), ersetzen, erstatten (Verlust) ● er macht es wieder gut; er hat es wiedergutgemacht
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wie|der|gut|ma|chen <sw. V.; hat:
etw., was jmd. versäumt, verschuldet hat, bes. einen Schaden, den jmd. angerichtet hat, wieder ausgleichen:
ein Unrecht w.
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wie|der|gut|ma|chen <sw. V.; hat: etw., was jmd. versäumt, verschuldet hat, bes. einen Schaden, den jmd. angerichtet hat, wieder ausgleichen: wie willst du [das] je w., was du da angerichtet hast?; Menschen, die Unrecht erlitten haben ... und denen keine Aufrechnung von Unrecht ... w. kann, was ihnen angetan worden ist (R. v. Weizsäcker, Deutschland 26); ein nicht wiedergutzumachendes Unrecht.
Universal-Lexikon. 2012.