Akademik

erstatten
einen Ausgleich schaffen; ausgleichen; kompensieren; aufwiegen; entschädigen; rückvergüten; zurückgeben; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; herausgeben; retournieren (österr.)

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er|stat|ten [ɛɐ̯'ʃtatn̩], erstattete, erstattet <tr.; hat:
1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen:
man hat ihr die Fahrtkosten erstattet; Unkosten, Auslagen werden erstattet.
Syn.: ausbezahlen, auszahlen, ersetzen, gutmachen, vergüten, zahlen.
Zus.: rückerstatten, zurückerstatten.
2. drückt als Funktionsverb aus, dass etwas in bestimmter, meist offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige erstatten (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etwas erstatten (jmdm. etwas sachlich berichten); Meldung erstatten (etwas offiziell melden).

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er|stạt|ten 〈V. tr.; hatzurückgeben, ersetzen, bezahlen (Unkosten) ● jmdm. die Auslagen, den Betrag, die Fahrtkosten \erstatten; Bericht (über etwas) \erstatten (über etwas) berichten

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er|stạt|ten <sw. V.; hat [mhd. erstaten, zu Statt]:
1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten:
alle Unkosten werden erstattet;
die Firma erstattete ihr das Fahrgeld.
2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etw. in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird:
gegen jmdn. Anzeige e. (jmdn. anzeigen);
Meldung e. (etw. offiziell melden).

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er|stạt|ten <sw. V.; hat [mhd. erstaten, zu ↑Statt]: 1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten: alle Auslagen, Unkosten werden erstattet; die Firma erstattete ihr das Fahrgeld. 2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etw. in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige e. (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etw. e. (jmdm. etw. sachlich berichten); Meldung e. (etw. offiziell melden).

Universal-Lexikon. 2012.