Akademik

kündigen
ausgleichen; annullieren; stornieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entlassen; entpflichten; schassen (umgangssprachlich); abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich); weggehen; verlassen; geschasst (umgangssprachlich); gefeuert; rausgeschmissen (umgangssprachlich)

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kün|di|gen ['kʏndɪgn̩]:
a) <tr.; hat eine vertragliche Vereinbarung zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
einen Kredit kündigen; ich habe meinen Vertrag bei der Versicherung gekündigt; der Vermieter drohte, ihr die Wohnung zum Quartalsende zu kündigen.
Syn.: aufheben, aufkündigen.
b) <itr.; hat jmds. Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt.
c) <itr.; hat das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
jmdm. zum Ende des Monats kündigen; ihr kann nicht gekündigt werden.
Syn.: auf die Straße setzen (ugs.), auf die Straße werfen (ugs.), entlassen, feuern (ugs.), vor die Tür setzen (ugs.).
d) <itr.; hat sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen:
sie hat [schriftlich] bei der Firma gekündigt; er will zum 1. April kündigen.

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kụ̈n|di|gen 〈V. tr.; hat〉 (jmdm.) etwas \kündigen das Aufhören eines Vertrages, eines Verhältnisses ansagen, mitteilen, dass man einen Vertrag, ein Verhältnis als gelöst betrachtet ● ich habe gestern gekündigt (an zuständiger Stelle) erklärt, dass ich die Stellung aufgeben will; einem Angestellten \kündigen; jmdm. die Freundschaft \kündigen; eine Hypothek \kündigen; einem Mieter \kündigen; eine Wohnung \kündigen; ihm ist zum 1. 4. gekündigt worden [→ kund]

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kụ̈n|di|gen <sw. V.; hat [für älter: aufkündigen = die Auflösung eines Vertrages kundtun; mhd. kündigen = kundtun]:
a) (eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf etw.) zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jmdm. die Wohnung [zum Quartalsende] k.;
die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden;
die gekündigten Verträge;
Ü jmdm. die Freundschaft, den Gehorsam k. (aufsagen);
b) jmds. Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt;
c) das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
ihrer Mutter war gekündigt worden;
er ist [fristlos] gekündigt worden;
d) sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen:
ich habe [schriftlich] bei der Firma gekündigt;
sie will zum 1. April k.

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kụ̈n|di|gen <sw. V.; hat [für älter: aufkündigen = die Auflösung eines Vertrages kundtun; mhd. kündigen = kundtun]: a) (eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf etw.) zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jmdm. die Wohnung [zum Quartalsende] k.; die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden; Daraufhin kündigt die Firma seinen Ausbildungsvertrag (Hörzu 8, 1983, 75); Sie kündigte ihre Mitgliedschaft im PEN-Zentrum Deutschsprachiger Autoren im Ausland (Reich-Ranicki, Th. Mann 189); die gekündigten Verträge; Ü jmdm. die Freundschaft, den Gehorsam k. (aufsagen); b) jmds. Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt; Das ist ein anständiges Haus, und ich muss Ihnen k. (Hilsenrath, Nazi 14); c) das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: ihrer Mutter war gekündigt worden; Sechzig Arbeitern und Angestellten wurde gekündigt (Zenker, Froschfest 157); <österr. immer, sonst ugs. mit Akk.:> wenn die Unternehmen Leute k. mussten, traf es meist zuerst die Waldviertler (Presse 23. 2. 79, 13); Die Firma hat sie gekündigt, dann wieder eingestellt (Zenker, Froschfest 102); er ist [fristlos] gekündigt worden; d) sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen: ich habe [schriftlich] bei der Firma gekündigt; sie will zum 1. April k.

Universal-Lexikon. 2012.