rückvergüten; erstatten; ausgleichen; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; herausgeben; retournieren (österr.); wiederbringen; wiedergeben; zurückschicken; zurückstellen
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zu|rück|ge|ben [ts̮u'rʏkge:bn̩], gibt zurück, gab zurück, zurückgegeben <tr.; hat:wieder dem [ursprünglichen] Besitzer o. Ä. übergeben:
die Bücher in der Bibliothek zurückgeben; kannst du mir meine CD zurückgeben?
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zu|rụ̈ck||ge|ben 〈V. tr. 143; hat〉
1. jmdm. etwas \zurückgeben etwas geben, was er schon einmal hatte
2. etwas \zurückgeben antworten, erwidern, entgegnen
● „Und was soll aus mir werden?“, gab sie zurück; unser Lehrer will uns morgen die Aufsätze \zurückgeben; kannst du mir das Buch nächste Woche \zurückgeben?; er hat anscheinend vergessen, mir das entliehene Geld zurückzugeben; jmdm. sein Wort \zurückgeben 〈fig.〉 jmdn. von seinem Versprechen entbinden
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zu|rụ̈ck|ge|ben <st. V.; hat:
1.
a) wieder dem [ursprünglichen] Besitzer o. Ä. übergeben:
jmdm. ein geliehenes Buch z.;
etw. freiwillig z.;
sein Parteibuch z. (ugs.; aus der Partei austreten);
Ü jmdm., einem Tier seine Freiheit z.;
dieser Erfolg hat ihm sein Selbstbewusstsein zurückgegeben;
b) etw. Gekauftes wieder zurückbringen, um den Kauf rückgängig zu machen:
nicht benutzte Fahrkarten z.;
den verschimmelten Käse würde ich z.;
c) etw., was einem zuerkannt, verliehen, übertragen wurde, wieder an die verleihende, beauftragende o. Ä. Stelle abgeben u. es nicht länger beanspruchen:
sein Mandat [an die Partei], den Vorsitz in einem Gremium z.
2. (Ballspiele)
a) (den Ball, Puck) wieder demjenigen Spieler zuspielen, von dem man angespielt wurde:
der Verteidiger gibt [den Ball] an den Torwart zurück;
sie gab den Ball zurück.
3.
einen Blick z.;
»Danke gleichfalls!«, gab er zurück.
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zurückgeben,
bei der Programmierung die Ergebnisse einer gerade beendeten Routine an das aufrufende Programm übergeben. Viele Programmiersprachen sehen die Möglichkeit vor, einen Wert mit definiertem Datentyp zurückzugeben, den Rückgabewert. Die Anweisung zur Rückgabe des Werts wird in der Routine gewöhnlich mit dem Schlüsselwort »return« eingeleitet.
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zu|rụ̈ck|ge|ben <st. V.; hat: 1. a) wieder dem [ursprünglichen] Besitzer o. Ä. übergeben: jmdm. ein geliehenes Buch z.; etw. freiwillig z.; sein Parteibuch z. (aus der Partei austreten); seinen Führerschein z. (auf seinen Führerschein verzichten); <auch o. Akk.-Obj.:> Wir geben zurück (Rundf., Ferns.; geben die Sendung wieder ab) zu den Regionalprogrammen (Hörzu 42, 1989, 28); Ü jmdm., einem Tier seine Freiheit z.; dieser Erfolg hat ihm sein Selbstbewusstsein zurückgegeben; Würde den Ärger an ihn z. (Loest, Pistole 162); b) etw. Gekauftes wieder zurückbringen, um den Kauf rückgängig zu machen: nicht benutzte Fahrkarten z.; den verschimmelten Käse würde ich z.; c) etw., was einem zuerkannt, verliehen, übertragen wurde, wieder an die verleihende, beauftragende o. ä. Stelle abgeben u. es nicht länger beanspruchen: sein Mandat [an die Partei], den Vorsitz in einem Gremium z.; Wenn Sie das gelesen haben, müssen Sie Ihr Ordinariat z. (Spiegel 40, 1978, 153). 2. (Ballspiele) a) (den Ball, Puck) wieder demjenigen Spieler zuspielen, von dem man angespielt wurde: der Libero gibt [den Ball] an den Torwart zurück; b) ↑zurückspielen (b): er gab den Ball zurück. 3. a) auf die gleiche Art ↑beantworten (3): einen Blick z.; Als sie aber am nächsten Tag wiederkam, gab sie seinen Gruß zurück (Ransmeyer, Welt 153); b) antworten, ↑erwidern (1): „Danke gleichfalls!“, gab er zurück; „Seien Sie nicht zu sicher, David“, gab Brooks von oben herab zurück (Kemelman [Übers.], Mittwoch 31).
Universal-Lexikon. 2012.