Beauftragter; Vertreter; Vertretung; Agent; Makler; Schiedsmann; Ombud (fachsprachlich); Schlichter; Mediator; Nuntius; Legat; Unterhändler
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Ver|mitt|ler [fɛɐ̯'mɪtlɐ], der; -s, -, Ver|mitt|le|rin [fɛɐ̯'mɪtlərɪn], die; -, -nen:1. Person, die zwischen streitenden Personen, Parteien vermittelt:
sie hat sich als Vermittlerin angeboten.
2. Person, die berufsmäßig Geschäfte vermittelt:
das Geschäft ist über einen Vermittler abgeschlossen worden.
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Ver|mịtt|ler 〈m. 3〉
1. jmd., der bei einem Streit vermittelt
2. jmd., der einem anderen etwas vermittelt
3. Makler
● den \Vermittler machen, spielen; \Vermittler verbeten! (Vermerk in Kaufgesuchen u. Verkaufsanzeigen) An- bzw. Verkauf nur direkt an Interessenten, nicht über Zwischenhändler, Makler usw.
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Ver|mịtt|ler, der; -s, -:
1. Mittler.
2. jmd., der gegen Bezahlung Geschäfte o. Ä. vermittelt.
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Ver|mịtt|ler, der; -s, -: 1. Mittler. 2. jmd., der gegen Bezahlung Geschäfte o. Ä. vermittelt.
Universal-Lexikon. 2012.