Akademik

Detektiv
Kundschafter; Beobachter; Privatdetektiv; Geheimagent; Aushorcher; Lauscher (umgangssprachlich); Spürhund; Spion; Schlapphut (umgangssprachlich); Ermittler; Spitzel (umgangssprachlich); Schnüffler (umgangssprachlich); Agent

* * *

De|tek|tiv [detɛk'ti:f], der; -s, -e, De|tek|ti|vin [detɛk'ti:vɪn], die; -, -nen:
Person, deren Beruf es ist, jmdn. zu beobachten und unauffällig Ermittlungen über dessen Tun und Verhalten anzustellen:
einen Detektiv auf jmdn. ansetzen; jmdn. von einer Detektivin beobachten lassen.
Zus.: Hausdetektiv, Hausdetektivin, Hoteldetektiv, Hoteldetektivin, Kaufhausdetektiv, Kaufhausdetektivin, Meisterdetektiv, Meisterdetektivin, Privatdetektiv, Privatdetektivin.

* * *

De|tek|tiv 〈m. 1
1. 〈urspr.〉 Geheimpolizist
2. 〈später〉 privater, professioneller Ermittler von Straftaten u. zivilrechtlicher Angelegenheiten
[<engl. detective;Detektor]

* * *

De|tek|tiv , der; -s, -e [engl. detective (policeman), zu: to detect = aufdecken, ermitteln < lat. detegere (2. Part.: detectum) = enthüllen]:
1. Person [mit polizeilicher Lizenz], die Ermittlungen anstellt u. Informationen über die geschäftlichen u. persönlichen Angelegenheiten anderer beschafft (Berufsbez.):
einen D. beauftragen;
das Kaufhaus beschäftigt einen D., der Ladendiebstähle verhindern soll;
jmdn. durch einen D. beobachten, überwachen lassen.
2. Geheimpolizist, Ermittlungsbeamter der Kriminalpolizei (in bestimmten Ländern):
die -e von Scotland Yard.

* * *

Detektiv
 
[englisch, zu lateinisch detegere, detectum »aufdecken«] der, -s/-e, in Großbritannien und den USA v. a. der Kriminalbeamte; in Deutschland eine Person, die sich in privatem Auftrag gegen Entgelt mit Ermittlungen in zivilrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten beschäftigt (Privatdetektiv). Zur Aufnahme der Tätigkeit bedarf es keiner besonderen Gewerbezulassung, jedoch haben die Länder auf der Grundlage der Gewerbeordnung (§ 38 Nummer 4) größtenteils Rechtsverordnungen erlassen, die besonders Auskunfts- und Duldungspflichten der Detektive regeln. In Österreich bedürfen Detektive einer Konzession; die Schweiz kennt den Begriff als Bezeichnung für Angehörige kriminalpolizeiliche Ermittlungsbehörden.
 

* * *

De|tek|tiv, der; -s, -e [engl. detective (policeman), zu: to detect = aufdecken, ermitteln < lat. detegere (2. Part.: detectum) = enthüllen]: 1. Person [mit polizeilicher Lizenz], die Ermittlungen anstellt u. Informationen über die geschäftlichen u. persönlichen Angelegenheiten anderer beschafft (Berufsbez.): einen D. beauftragen; das Kaufhaus beschäftigt einen D., der Ladendiebstähle verhindern soll; jmdn. durch einen D. beobachten, überwachen lassen. 2. Geheimpolizist, Ermittlungsbeamter der Kriminalpolizei (in bestimmten Ländern): die -e von Scotland Yard.

Universal-Lexikon. 2012.