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Hy|po|the|se [hypo'te:zə], die; -, -n (bildungsspr.):Annahme, Aussage, die noch nicht bewiesen ist [aber als Grundlage für weitere wissenschaftliche Forschung dient]:
eine Hypothese aufstellen, widerlegen.
Syn.: ↑ Behauptung.
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Hy|po|the|se 〈f. 19〉
1. unbewiesene Voraussetzung, Unterstellung
2. noch unbewiesene Annahme als Hilfsmittel für wissenschaftl. Erkenntnisse (bes. in den Naturwissenschaften)
[<grch. hypothesis „Unterstellung“; zu hypotithenai „darunterstellen)“]
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Hy|po|the|se , die; -, -n [spätlat. hypothesis < griech. hypóthesis, zu: hypotithénai = (dar)unterstellen, -legen]:
1. (bildungsspr.) unbewiesene Annahme, Unterstellung:
eine abenteuerliche H.;
eine H. aufstellen, widerlegen.
2. (Wissensch.) von Widersprüchen freie, aber zunächst unbewiesene Aussage, Annahme (von Gesetzlichkeiten od. Tatsachen) als Hilfsmittel für wissenschaftliche Erkenntnisse:
mit einer H. arbeiten.
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I Hypothese,
vorläufige Annahme, aufgrund derer mehr oder minder komplexe Sachverhalte erklärt werden könnten. Die dabei vermuteten Zusammenhänge bedürfen aber noch der genaueren Analyse. Wird diese durchgeführt, kann sich die zunächst mit der Hypothese getroffene Annahme bestätigen oder auch als Irrtum erweisen. So kann beispielsweise die Hypothese, dass das schulische Versagen eines Kindes durch mangelnde intellektuelle Fähigkeiten bedingt sei, durch einen Intelligenztest überprüft werden. Ergibt sich in diesem eine durchschnittliche oder hohe Begabung, so ist diese Hypothese zu verwerfen.
Einen Sonderfall stellen die Arbeitshypothesen in der empirischen psychologisch-pädagogischen Forschung dar. Aufgrund der schon vorhandenen Kenntnisse in einem interessierenden Realitätsbereich werden dabei hypothetische Voraussagen - oft formuliert als Wenn-dann-Beziehung - darüber gemacht, wie sich z. B. Intelligenztestmesswerte im Mittel ändern, wenn die Prüfungsangst ansteigt. Lautet die Hypothese etwa »Prüfungsangst vermindert die Intelligenzleistung«, so wird damit eine empirisch prüfbare Aussage (»Wenn die Prüfungsangst beseitigt wird, verbessern sich die Intelligenzleistungen«) darüber getroffen, in welcher Weise eine unabhängige Variable (Prüfungsangst) beeinflusst wird.
Geprüft wird eine Arbeitshypothese durch eine mithilfe statistischer Verfahren (Statistik) analysierte empirische Untersuchung. Meist geht es darum herauszufinden, ob die Daten eher für die Nullhypothese oder Alternativhypothese sprechen. In der Regel ist die Alternativhypothese mit der Arbeitshypothese identisch, während die Nullhypothese besagt, es läge kein systematischer Zusammenhang zwischen unabhängiger und abhängiger Variablen vor. Komplexere Arbeitshypothesen beziehen sich auf mehr als eine unabhängige Variable und unter Umständen auch auf mehrere abhängige Variablen.
Hypothese
[zu griechisch hypotithe̅́nai »unterstellen«, »darunter stellen«] die, -/-n,
1) Logik: Satz, der in einer Folgerung vorausgesetzt wird. Ist die Folgerung logisch richtig, so garantiert die Wahrheit der Hypothese die Wahrheit der These.
2) Statistik: Testtheorie.
3) Wissenschaftstheorie: Satz, dessen Wahrheit noch nicht feststeht, der aber für die Zwecke der weiteren Forschung als eine wahre Annahme dient, aus der Theorien und Vorhersagen abgeleitet (deduziert) werden. Eine Hypothese darf selbst nicht widersprüchlich sein und darf auch nicht im Widerspruch zu anerkannten Tatsachen stehen. Für die Erfahrungswissenschaften wird zusätzlich verlangt, dass Hypothesen einen empirischen Gehalt haben sollen; aus ihnen ableitbare Vorhersagen müssen durch Erfahrung überprüfbar sein. Nach K. Popper ist stets die Hypothese mit dem größten empirischen Gehalt auszuwählen, da diese am risikoreichsten ist. Eine Hypothese, die vielen empirischen Überprüfungen standgehalten hat, wird bewährt genannt. Gesetze sind besonders bewährte Hypothesen allgemeinen Inhaltes. Der Vorgang der empirischen Hypothesenprüfung macht den Kern des neuzeitlichen Verständnisses von Erfahrungswissenschaft aus.
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Hy|po|the|se, die; -, -n [spätlat. hypothesis < griech. hypóthesis, zu: hypotithénai = (dar)unterstellen, -legen]: 1. (bildungsspr.) unbewiesene Annahme, Unterstellung: eine kühne, reine, abenteuerliche H.; Alles, was er gesagt hat, waren -n, Erwägungen, Wünsche (Kirst, 08/15, 248); eine H. aufstellen, widerlegen. 2. (Wissensch.) von Widersprüchen freie, aber zunächst unbewiesene Aussage, Annahme (von Gesetzlichkeiten od. Tatsachen) als Hilfsmittel für wissenschaftliche Erkenntnisse: eine H. über die Ausdehnung des Weltalls; mit einer H. arbeiten.
Universal-Lexikon. 2012.