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Farbenlehre
Fạr|ben|leh|re 〈f. 19; unz.〉 Wissenschaft von den Farben u. der Farbempfindung

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Fạr|ben|leh|re, die:
Wissenschaftszweig, der sich mit den Farben (1 a), ihrer Entstehung, Messung, ihrem Zusammenwirken u. a. beschäftigt.

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Farbenlehre,
 
Wissenschaft, die sich auf Erkenntnisse aus Physik, Biologie, Physiologie und Psychologie gründet und Farbentstehung, Farbempfindung, Farbwahrnehmung, Farbmischung, und Farbwirkung erklärt. Die Farbenlehre stellt eine Zusammenfasung aller bekannten Gesetzmäßigkeiten dar, die zwischen den verschiedenen Farbempfindungen (Farbe) und den mit ihnen verknüpften Farbvalenzen sowie den sie verursachenden Farbreizen bestehen. Wichtige Untersuchunggebiete sind: 1) Farbreiz, 2) Farbensehen, 3) Farbmetrik und Farbmessung, 4) die Lehre vom Sinneserlebnis Farbe und seinen Wirkungen, wozu auch die Fragen der Farbästhetik, des Farbklimas und der Farbenharmonie gehören.
 
Die Farbenlehre umfasst heute die Darstellung der Wirkungskette zwischen Lichtemission, Absorptionsverhalten der Materie, Registrierung des elektromagnetischen Farbreizes durch das Sehorgan, Bildung eines organeigenen elektrischen Codes und der resultierenden Entstehung von Farbempfindung beim Betrachter. Die Gesetzmäßigkeit, nach der das Sehorgan arbeitet, wird als Grundgesetz der modernen Farbenlehre angesehen. - Zu den Aspekten der neueren Farbenlehre gehören u. a. folgende Zusammenhänge:
 
Urfarben und Grundfarben:
 
Als Urfarben werden die drei Empfindungskräfte des Sehorgans bezeichnet, die den drei für verschiedene Spektralbereiche empfindlichen Zapfentypen in der Netzhaut des Auges zugeordnet sind und die zu den Farbempfindungen Violettblau, Grün und Orangerot führen. Grundfarben werden die acht extremen Empfindungsmöglichkeiten des Sehorgans genannt, die sich als Konsequenz daraus ergeben und die als deckende Farbmittel für die integrierte Farbmischung zur Verfügung stehen müssen. Sie werden mit den (unverwechselbaren) Farbnamen Weiß (W), Gelb (Y von englisch yellow), Magentarot (M), Cyanblau (C), Orangerot (O), Grün (G), Violettblau (V) und Schwarz (S) bezeichnet. In vielen Bereichen der Literatur, der Kunst und in der Druckindustrie werden die Grundfarben Gelb, Magentarot und Cyanblau als Gelb, Rot und Blau bezeichnet. In den Bereichen Informationstechnik, Fernsehen und Fotografie heißen dagegen die Grundfarben Orangerot, Grün und Violettblau Rot, Grün und Blau (RGB). Diese Tatsache ist der Grund für viele Missverständnisse im Bereich der Farbenlehre.
 
Ordnungssysteme der Farben:
 
Eindimensionale Ordnungssysteme sind z. B. die Unbuntarten-Gerade (Gerade der verschiedenen Unbuntarten) und das Buntarten-Sechseck (die Kanten des Sechsecks der verschiedenenBuntarten); zweidimensionale Ordnungssysteme sind die Buntarten-Dreiecke (Dreiecke der gleichen Buntart) und die Unbuntarten-Sechsecke (Sechsecke der gleichen Unbuntart); dreidimensionale Ordnungssysteme, die auch Farbenraum (oder Farbkörper) genannt werden, sind das CIE-System der Farbmetrik, der Würfel- und der Rhomboeder-Farbenraum; in der historischen Entwicklung hat es die verschiedensten Farbräume gegeben.
 
Ästhetische Unterscheidungsmerkmale der Farben:
 
Zur qualitativen Beurteilung und Einordnung von Anmutungen der Farbenuancen werden die ästhetischen Unterscheidungsmerkmale benötigt: 1) die Buntart (Art des Buntseins), 2) die Unbuntart (Art des Unbuntseins), 3) der Buntgrad beziehungsweise der Unbuntgrad (Ausmaß des Buntseins beziehungsweise des Unbuntseins), 4) die Helligkeit. - In der klassischen Farbenlehre gab es nur die drei Merkmale Farbton (Buntton), Sättigung (Buntgrad) und Helligkeit. Farbwirkungen, wie Farbharmonien, kommen durch das Ausmaß an Übereinstimmung und Verschiedenheit dieser ästhetischen Unterscheidungsmerkmale zustande und können dadurch definiert werden.
 
Geschichte:
 
Ansätze zu einer Farbenlehre reichen bis in die Antike zurück. I. Newton bewies experimentell, dass weißes Licht aus elektromagnetischen Strahlen verschiedener Wellenlängen besteht, die als buntes Spektrum gesehen werden, wenn ein Lichtstrahl durch ein Glasprisma aufgefächert wird. Er leitete die einzelnen Bestandteile des weißen Lichtes durch ein weiteres Prisma und zeigte, dass diese Strahlen nicht weiter zerlegt werden können (1672). Newton wies auch auf die Abhängigkeit zwischen den Wellenlängen des Lichtes und deren Brechungsfaktoren hin. In seinem Buch »Opticks« (1704) stellte er die Lehre von den sieben Grundfarben im Spektrum - Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Indigo und Violett - auf, die heute überholt ist. Newton betrachtete seine Entdeckungen unter rein physikalischen Gesichtspunkten, wusste aber bereits, das Farbe eine mit physikalischen Größen verknüpfte Sinnesempfindung ist. Für Goethe waren dagegen Licht und Farben »homogene« Naturphänomene, was durchaus auch richtig ist. Seine Farbenlehre ist eine unmathematische Morphologie, eine phänomenologische Betrachtung über die Farben »als lebendige Gestalten des Lichtes«. Goethe trat in seinem Buch »Zur Farbenlehre« (1810) den Ansichten Newtons vehement entgegen. Dies erscheint heute unverständlich, da beide das Problem aus unterschiedlichen Perspektiven behandelten, Newton befasste sich mit den Ursachen, Goethe mit den Wirkungen der Farben. Goethes Farbenlehre ist hauptsächlich eine Ansammlung von Fakten und Beobachtungen mit einigen, wie wir heute wissen, falschen Schlussfolgerungen. Sie ist noch von historischem Wert und interessant für die Farbenpsychologie.
 
Der Kupferstecher J. C. Le Blon hatte 1730 herausgefunden, dass bereits drei Grundfarben (»Trichromasie«) zur Wiedergabe aller Farben ausreichen. Er erkannte, dass man durch die Mischung der transparenten Druckfarben Gelb, Rot und Blau eine Farbenvielfalt hervorbringen kann (Dreifarbendruck). Allerdings war das bei diesen Mischungen entstehende Schwarz so unbefriedigend, dass er Schwarz als vierte Druckfarbe einsetzte (Erfinder des Vierfarbendruckes). Auf T. Young (1802) geht die Lehre von den drei (bei ihm physiologisch verstandenen) Grundempfindungen zurück, die durch H. von Helmholtz (»Handbuch der physiologischen Optik«, 1852-67) weiterentwickelt wurde. Im 20. Jahrhundert wurden von E. Schrödinger (1920), W. Ostwald (1921) und R. Luther (1927) eine Systematik der Farben und Prinzipien zur Farbmessung sowie Ansätze zu einer Farbmetrik entwickelt. Diese Grundlagen führten u. a. zu der von M. Richter entwickelten Farbmetrik, zum Internationalen CIE-System und zur Norm DIN 6164 (1962).
 
Literatur:
 
Sir Isaac Newton's Optik oder Abh. über Spiegelungen, Brechungen, Beugungen u. Farben des Lichts, übers. u. hg. v. W. Abendroth, 2 Bde. (1898);
 W. Ostwald u. a.: Die F., 4 Bde. (1-21921-41);
 M. Richter: Grundriß der F. der Gegenwart (Neuausg. Ann Arbor, Mich., 1946);
 A. Kornerup u. J. H. Wanscher: Taschenlex. der Farben (21975);
 W. Schultze: F. u. Farbenmessung (31975);
 H. Küppers: Die Logik der Farbe. Theoret. Grundl. der F. (21981);
 H. Küppers: Das Grundgesetz der F. (31983);
 H. Küppers: Die F. der Fernseh-, Foto- u. Drucktechnik (1985);
 J. Pawlik: Theorie der Farbe (91990);
 J. Itten: Kunst der Farbe (221995).
 
Zeitschrift: Die Farbe (1952 ff.).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Farbensehen beim Menschen
 

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Fạr|ben|leh|re, die: Wissenschaftszweig, der sich mit den Farben (1 a), ihrer Entstehung, Messung, ihrem Zusammenwirken u. a. beschäftigt.

Universal-Lexikon. 2012.