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Artenschutz
Ar|ten|schutz 〈m. 1; unz.〉 Schutz von Tier- u. Pflanzenarten u. Erhaltung ihrer Lebensräume

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Ar|ten|schutz, der <o. Pl.>:
Schutz für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten durch bestimmte [behördliche] Maßnahmen.

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Artenschutz,
 
Summe der naturschutzrechtlichen Maßnahmen zum Schutz seltener oder in ihrem Bestand gefährdeter beziehungsweise bedrohter Pflanzen und Tiere. Artenschutz und Biotopschutz, der eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen, ganzheitlichen Artenschutz ist, bilden eine untrennbare Einheit. Auch internationale Vereinbarungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle für den globalen Artenschutz (z. B. Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, mit nachfolgenden Artenschutzkonferenzen; Berner Übereinkommen vom 19. 9. 1979 zum Schutz wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume; Bonner Konvention vom 23. 6. 1979 über wild lebende, wandernde Tierarten; Ramsar-Konvention von 1971 über Feuchtgebiete, Helsinki-Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes von 1974, Alpenkonvention von 1991). Diese werden durch Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft, z. B. die EG-Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 2. 4. 1979, die EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen von 1992 (FFH-Richtlinie; »Natura 2000«) und die EU-Richtlinie über natürliche Lebensräume vom 6. 6. 1994, oder durch nationale Gesetze konkretisiert oder ergänzt. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen zum Thema »Umwelt und Entwicklung« vom 3. bis 14. 6. 1992 in Rio de Janeiro wurden in einer Konvention über »biologische Vielfalt« (»biodiversity«) verschiedener Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Arten und Biotope vorgesehen. - Die Wirksamkeit dieser internationalen Schutzmaßnahmen wird jedoch teilweise noch dadurch beeinträchtigt, dass sie nicht von allen Staaten in nationales Recht umgewandelt wurden beziehungsweise bisher nicht alle Staaten den Konventionen und Abkommen beigetreten sind.
 
Auf nationaler Ebene werden Belange des Artenschutzes durch das Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechenden Landesgesetze geregelt. Detaillierte Bestimmungen zum Schutz besonders gefährdeter wild lebender Tier- und Pflanzenarten enthält die Bundesartenschutz-VO vom 14. 10. 1999. Neben der Unterschutzstellung enthält sie auch besondere Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr gefährdeter beziehungsweise geschützter Arten. Spezielle Arten- und Biotopschutzprogramme werden in zunehmendem Umfang von Bund und Ländern konzipiert und umgesetzt.
 
Ursachen für den Artenrückgang in Deutschland sind u. a. die Zerstörung, Verkleinerung und Beeinträchtigung der Lebensräume wild lebender Pflanzen und Tiere durch Eingriffe verschiedenster Art in den Naturhaushalt, z. B. Versiegeln und Zerschneiden von Flächen, Beseitigen von Gehölzen und Hecken, Schadstoffemissionen in Luft und Gewässer, Grundwasserabsenkungen, Intensivierung der Landwirtschaft mit Düngemittel- und Pestizideinsatz und vieles andere.
 
Die Ursachen des globalen Artenrückgangs sind ähnlich. Hier spielen insbesondere die Ausbeutung und Abholzung des tropischen Regenwaldes, aber auch des borealen Nadelwaldgürtels, sowie die Übernutzung von Gewässern einschließlich der Weltmeere, Acker- sowie Weideflächen u. a. natürlichen Ressourcen eine wesentliche Rolle, wobei eine der Hauptursachen für die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen in der Dritten Welt häufig Hunger und Armut sind. Auch der Handel mit Tierprodukten (z. B. Felle) und zunehmend exotischen Haustieren und Pflanzen ist neben der Lebensraumzerstörung einer der Gründe für die Gefährdung der Arten.
 
Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind v. a. zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Grundlage auch des menschlichen Lebens (»nachhaltige Nutzung«) und zur Sicherung der genetischen Ressourcen (Ernährung, Züchtung, Medikamente u. a.) zwingend notwendig, stellen zugleich aber auch eine hohe moralische Verpflichtung dar.
 
Die bislang unaufhaltsame Vernichtung der tropischen Regenwälder, die das artenreichste und genetisch vielgestaltigste Ökosystem der Erde sind, führte bereits zu Bestrebungen, die genetischen Informationen vom Aussterben bedrohter, aber auch aller anderen Arten in Form von Genbanken für die spätere kommerzielle Nutzung zu sichern. Jedoch sollten die Vermarktungsrechte für diese genetisch erfassten und dann später ausgestorbenen Arten nach den Beschlüssen der Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro weitgehend bei den Ursprungsländern bleiben.
 
Artenschutz gewinnt auch zunehmend an Bedeutung in der internationalen Politik, wie sich dies z. B. in der Problematik des Walfangverbots äußert. So haben beispielsweise die USA die partielle Ignorierung des Walfangverbots seitens Japans und Norwegens in der ersten Hälfte der 90er-Jahre mit Boykottmaßnahmen gegen Fischereiexporte dieser Länder beantwortet. 1994 wurde der Beschluss gefasst, eine 21 Mio. km2 große Schutzzone für Wale in der Antarktis auszuweisen. Die aktuelle Kontroverse über Einsatz beziehungsweise Verbot großer Treibnetze ist ein weiteres Beispiel.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Aussterben · Biotop · bedrohte Pflanzen und Tiere · Naturschutz · Rote Liste · Washingtoner Artenschutzübereinkommen
 
Literatur:
 
Tier- u. A., hg. v. H. Rahmann u. a. (1991);
 K.-E. Heers: A. - Handel mit bedrohten Tieren (1991).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Ausrottung von Arten
 
Artenschutzkonzept und Wiedereinbürgerung
 
biologische Vielfalt und die Verantwortung des Menschen
 
Artenreichtum und Biodiversität: Wie viele Arten gibt es?
 
Artensterben: Gründe
 
Artensterben: Gegenmaßnahmen
 

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Ar|ten|schutz, der: Schutz für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten durch bestimmte [behördliche] Maßnahmen: Krokodile stehen in Australien unter A. (Tagesspiegel 9. 4. 99, 32).

Universal-Lexikon. 2012.