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Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Washingtoner Artenschutz|übereinkommen
 
['wɔʃɪȖtən-], Abkürzung WA, am 3. 3. 1973 in Washington (D. C.) unterzeichnetes internationales Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten zugehörenden Tieren und Pflanzen sowie mit Erzeugnissen aus ihnen; im internationalen Sprachgebrauch CITES (Abkürzung für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannt. In der Bundesrepublik Deutschland, die als erster EG-Staat 1976 das WA unterzeichnete, trat es per Gesetz 1976 in Kraft.
 
Dem WA sind als Anhänge drei Listen der vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten beigefügt. Anhang I enthält alle unmittelbar von der Ausrottung bedrohten Formen; der Handel zu kommerziellen Zwecken mit diesen Arten ist verboten. Für den Handel mit den im Anhang II genannten Arten (andere, überall schutzbedürftige Arten) sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit der Naturentnahme für den Bestand einer Art oder Population erforderlich. Anhang III enthält die Arten, für die im Hoheitsgebiet einzelner Staaten eine besondere Regelung besteht.
 
Die Anwendung des WA im Bereich der EG wurde zunächst durch zwei EG-VO von 1982 (3626/82) beziehungsweise 1983 (3418/83) geregelt; mit In-Kraft-Treten der Ersteren wurden alle Mitgliedsländer der EG Vertragsstaaten der WA, auch diejenigen, die bislang nicht unterzeichnet hatten; eine Neuregelung erfolgte 1997 durch die EG-VO 338/97, um den Erfordernissen des europäischen Binnenmarktes gerecht zu werden.

Universal-Lexikon. 2012.