Ạn|halt 〈m. 1〉
1. Halt, Stütze
2. Angabe, Merk-, Erinnerungszeichen
3. Begründung
● einen \Anhalt suchen, finden (z. B. für einen Verdacht)
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1Ạn|halt, der; -[e]s, -e <Pl. selten>:
Anhaltspunkt, Erklärung:
keinen A. für einen Verdacht haben;
einen A. für, zu etw. suchen, finden.
2Ạn|halt:
Land des Deutschen Reichs.
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Ạnhalt,
ehemaliges Land des Deutschen Reichs, 2 326 km2, (1939) 432 300 Einwohner. Anhalt erstreckte sich, in mehrere Teile aufgelöst, in NO-SW-Richtung vom Fläming über das fruchtbare Tiefland an der mittleren Elbe, unteren Mulde und Saale bis auf den Unterharz. Hauptstadt war Dessau. Seit 1990 ist Anhalt Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Das Gebiet des späteren Anhalts gehörte zum Herrschaftsbereich der Askanier, der sich im 11. Jahrhundert von der Grafschaft Aschersleben im Harzvorland über die Saale nach Osten bis zum Fläming erstreckte. Albrecht der Bär führte hier die planmäßige deutsche Siedlung durch. Sein Sohn Bernhard III. von Askanien wurde 1180 Herzog von Sachsen; nach seinem Tod 1212 fielen die Stammgüter an den ältesten Sohn Heinrich I., der sich nach der Burg Anhalt als Erster »Graf von Anhalt« nannte. Das askanische Stammland im Ostharz und das durch Albrecht den Bären erworbene Land an der Elbe südöstlich von Magdeburg (Köthen, Dessau) wurden zum Fürstentum Anhalt vereinigt (1212/18), aber nach Heinrichs Tod (1252) in die älteren Linien Anhalt-Aschersleben (1315 an Halberstadt beziehungsweise Anhalt-Bernburg), Anhalt-Bernburg (1468 an Anhalt-Köthen) und Anhalt-Köthen (1382/96 gespalten in Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen, letzteres 1474 geteilt in Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau) aufgespalten. Nach einer vorübergehenden Vereinigung aller anhaltinischen Gebiete (1570) durch Joachim Ernst, den Stammvater des jüngeren Fürstenhauses, entstanden 1603 die (jüngeren) Linien Anhalt-Dessau (bis 1918), Anhalt-Bernburg (bis 1863), Anhalt-Köthen (bis 1665), Anhalt-Zerbst (bis 1793) und Anhalt-Plötzkau (ab 1665 Anhalt-Köthen; bis 1818/47), die sich zum Teil noch weiter aufspalteten, gegenseitig beerbten und vereinigten.
Die Reformation wurde 1526-34 durch Georg III. eingeführt. Seit 1635 galt die Senioratsverfassung. Die 1667 erworbene Herrschaft Jever in Oldenburg wurde 1793 an Katharina II. von Russland, die Schwester des letzten Fürsten von Anhalt-Zerbst, abgetreten. 1806/07 wurden Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen Herzogtümer. 1859 erhielten sie eine gemeinsame Verfassung. Am 12. 11. 1918 verzichtete Prinzregent Aribert für den unmündigen Herzog Joachim Ernst auf den Thron; am 18. 7. 1919 trat die Verfassung des Freistaates Anhalt in Kraft. 1933-45 unterstand Anhalt mit Braunschweig einem gemeinsamen NS-Reichsstatthalter. Im Juli 1945 wurde das in die SBZ fallende Anhalt mit der preußischen Provinz Sachsen zur Provinz (seit 1947 zum Land) Sachsen-Anhalt vereinigt.
Die Fürsten von Anhalt standen vielfach in fremden Diensten, da das Land klein und wirtschaftlich schwach war. Die geographisch ungünstige Lage zwischen Brandenburg-Preußen und Sachsen verhinderte einen politischen Aufstieg. Leopold I. von Dessau (1693-1747) wurde bekannt als preußischer Feldmarschall (»der alte Dessauer«). In Köthen war J. S. Bach 1717-23 Hofkapellmeister. Dessau war unter Leopold III. Friedrich Franz (1751-1817) eine Heimstätte klassizistischer und neugotischer Kunst. Er ließ den Park von Wörlitz anlegen.
H. Lindner: Gesch. u. Beschreibung des Landes A., 4 Bde. (1833, Nachdr. 1991);
R. Specht: Bibliogr. zur Gesch. von A., 4 Tle. (1935-91, Bd. 3 u. 4 bearb. v. G. Ziegler, Bd. 1 u. 2 Nachdr. 1991);
W. Eggert: Anhalt. Mosaik. Landschafts- u. Kulturbilder aus dem ehem. Land A. (1971);
Gesch. Sachsen-A.s, bearb. v. G. Schlenker, 3 Bde. (1993-94).
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1Ạn|halt, der; -[e]s, -e <Pl. selten>: 1. Anhaltspunkt, Erklärung: keinen A. für einen Verdacht haben; einen A. für, zu etw. suchen, finden; Bot diese Legende A. zur Erklärung des Bildes? (Ceram, Götter 83); Gibt es denn wirklich keinen A. für die Ursachen ... eines solchen Unfalls? (Gaiser, Jagd 131). ∙ 2. ↑Halt (2): Fast wären sie in ihrer Eile ohne A. durch Seldwyla gefahren (Keller, Kleider 53).
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2Ạn|halt: ehem. Land des Deutschen Reiches.
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ạn|hal|tisch <Adj.>: 2Anhalt betreffend.
Universal-Lexikon. 2012.