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Rittertum
1 die Ritterburg (Burg, Feste, früh.: Veste, das Ritterschloss)
2 der Burghof
3 der Ziehbrunnen
4 der Bergfried (Hauptturm, Wach(t)turm, Wartturm)
5 das Verlies
6 der Zinnenkranz
7 die Zinne
8 die Wehrplatte
9 der Türmer
10 die Kemenate (das Frauenhaus)
11 das Zwerchhaus
12 der Söller
13 das Vorratshaus (Mushaus)
14 der Eckturm (Mauerturm)
15 die Ringmauer (Mantelmauer, der Zingel)
16 die Bastion
17 der Scharwach(t)turm
18 die Schießscharte
19 die Schildmauer
20 der Wehrgang
21 die Brustwehr
22 das Torhaus
23 die Pechnase (der Gusserker)
24 das Fallgatter
25 die Zugbrücke (Fallbrücke)
26 die Mauerstrebe (Mauerstütze)
27 das Wirtschaftsgebäude
28 das Mauertürmchen
29 die Burgkapelle
30 der Palas (die Dürnitz)
31 der Zwinger
32 das Burgtor
33 der Torgraben
34 die Zugangsstraße
35 der Wartturm
36 der Pfahlzaun (die Palisade)
37 der Ringgraben (Burggraben, Wallgraben)
38-65 die Ritterrüstung
38 der Harnisch, ein Panzer m
39-42 der Helm
39 die Helmglocke
40 das Visier
41 das Kinnreff
42 das Kehlstück
43 die Halsberge
44 der Brechrand (Stoßkragen)
45 der Vorderflug
46 das Bruststück (der Brustharnisch)
47 die Armberge (Ober- und Unterarmschiene)
48 die Armkachel
49 der Bauchreifen
50 der Panzerhandschuh (Gantelet)
51 der Panzerschurz
52 der Diechling
53 der Kniebuckel
54 die Beinröhre
55 der Bärlatsch
56 der Langschild
57 der Rundschild
58 der Schildbuckel (Schildstachel)
59 der Eisenhut
60 die Sturmhaube
61 die Kesselhaube (Hirnkappe)
62 Panzer m
63 der Kettenpanzer (die Brünne)
64 der Schuppenpanzer
65 der Schildpanzer
66 der Ritterschlag (die Schwertleite)
67 der Burgherr, ein Ritter m
68 der Knappe
69 der Mundschenk
70 der Minnesänger
71 das Turnier
72 der Kreuzritter
73 der Tempelritter
74 die Schabracke
75 der Grießwärtel
76 das Stechzeug
77 der Stechhelm
78 der Federbusch
79 die Stechtartsche
80 der Rüsthaken
81 die Stechlanze (Lanze)
82 die Brechscheibe
83-88 der Rossharnisch
83 das Halsstück (der Kanz)
84 der Rosskopf
85 der Fürbug
86 das Flankenblech
87 der Kürisssattel
88 das Gelieger

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Rịt|ter|tum 〈n.; -s; unz.〉 die Ritterschaft als histor., gesellschaftl. u. kulturelle Erscheinung

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Rịt|ter|tum, das; -s:
1. Brauchtum u. Lebensformen des Ritterstandes.
2. Gesamtheit der Ritter.

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I
Rittertum,
 
die Gesamtheit der durch den mittelalterlichen Berufskriegerstand der Ritter entwickelten sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse. Das Rittertum hatte seine Ursprünge im germanischen Gefolge. Die karolingischen Hausmeier und Könige schufen ein schlagkräftiges Heer von Gefolgsleuten, die gegen Überlassung von Grund und Boden als Lehen Reiterdienste in schwerer Rüstung leisteten. So trat allmählich neben das germanische Volksheer ein berittenes Berufskriegerheer, das im Hochmittelalter das alte Volksaufgebot schließlich verdrängte. Seine höchste Blüte erlebte das Rittertum im Zeitalter der Kreuzzüge und unter den staufischen Kaisern.
 
Die ritterliche und höfische Kultur war ein Kennzeichen des Abendlandes; die Ausbildung ihrer verschiedenen Formen verdankte sie hauptsächlich der französischen Ritterschaft. Den Kern der ritterlichen Ethik bildeten die »Zucht« und das »Maßhalten« in allen Lebenslagen. Aus den höfischen Anschauungen erwuchs auch der Frauendienst (Minne). Die ritterliche Vorstellungswelt prägte sich in der höfischen Liebeslyrik (Minnesang) und im höfischen Epos aus. Das Rittertum forderte die Treue gegen den Lehnsherrn, den Schutz von Witwen, Waisen und Bedrängten, einen christlichen Lebenswandel, Beherrschung des Waffenhandwerks und kriegerischer Tüchtigkeit. Höfisch-ritterliches Standesideal war besonders zur Zeit der Kreuzzüge der »christlichen Ritter«, eine Vorstellung, die an den Brief des Paulus an die Epheser (Epheserbrief 6, 13-17) anknüpfen konnte. Den Schutz der Kirche und auch der Schwachen sah der Ritter als eine seiner ersten Pflichten. Besonders Bernhard von Clairvaux nahm in seinen Kreuzzugspredigten das ritterliche Ideal auf und führte es weiter. Die Beteiligung am Kreuzzug wurde von ihm zum Dienst am Glauben (»militia Christi«) erklärt, womit der Ritterdienst einer neuen Bewertung unterworfen wurde. Als Folge dieser neuen Sichtweise trat neben das weltlich-höfische ein mönchisch-asketisches Rittertum, das in den Ritterorden des 12. Jahrhunderts seine Ausprägung fand.
 
Sorgfältige Standeserziehung genoss schon der ritterbürtige (von ritterlichen Ahnen oder Ministerialen abstammende) Knabe, der seit dem siebenten Lebensjahr als Page diente. Mit dem 14. Lebensjahr trat er als Knappe in den Dienst, bis er etwa mit dem 21. Jahr den Ritterschlag (Schwertleite, Schwertnahme) erhielt, durch den er wehrhaft und mündig wurde.
 
Im späteren Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit konnte sich das Rittertum nur schwer gegen den erstarkenden Stand der Landesfürsten einerseits und den emporstrebenden Bürgerstand andererseits halten. Hinzu kamen die sinkende militärische Bedeutung aufgrund neuer Waffen und die sich daraus ergebenden gefechtstaktischen Veränderungen. Aus sozialem Niedergang und wirtschaftliche Not entstand das Raubrittertum. Gleichzeitig erschienen »Ritterspiegel«, lehrhafte Auseinandersetzungen über die Pflichten und Tugenden des Ritters, von denen der des J. Rothe aus dem 14. Jahrhundert am bekanntesten ist. Vielfach schlossen sich die Ritter nun zur Wahrung ihrer Stellung in ständische Korporationen zusammen. Diese Vereinigungen der Ritterschaft erlangten im 15. und 16. Jahrhundert in den meisten Territorien Beteiligung an der Landesherrschaft, sofern ihre Mitglieder burgsässig oder später Inhaber landtagsfähiger Rittergüter waren. Die Reichsritterschaft konnte zwar ihre reichsunmittelbare Stellung wahren, Anteil an der Reichsherrschaft jedoch nicht erlangen.
 
Literatur:
 
Das Ritterbild in MA. u. Renaissance, hg. vom Forschungsinstitut für MA. u. Renaissance (1985);
 
Das R. im MA., hg. v. A. Borst (21989);
 M. Keen: Das R. (a. d. Engl., Neuausg. 1991);
 M. Remakel: R. zw. Minne u. Gral (1995);
 J. Fleckenstein: Vom R. im MA. (1997).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Rittertum und höfische Kultur: Vom Krieger zum Edelmann
 
Militärgeschichte: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte
 
II
Rittertum
 
Aus drei Ständen, nämlich aus Betern (oratores), Kriegern (bellatores) und körperlich Arbeitenden (laboratores) setze sich die Gesellschaft zusammen, heißt es seit dem Ende des 10. Jahrhunderts immer wieder in mittelalterlichen Traktaten. Diese Feststellung ist natürlich kein getreues Abbild der gesellschaftlichen Wirklichkeit; sie zeigt aber, dass man den Ort der Menschen in der Gesellschaftsordnung durch eine Art berufsmäßiger Tätigkeit bestimmt sah. Einer der Gründe für die Ausbildung eines Berufskriegerstandes lag in der Militärtechnik: Die Krieger (milites) kämpften zu Pferde; sie waren berittene Krieger, also Ritter, ausgerüstet mit Schild und Lanze, eisernem Kettenhemd oder gepanzerter Rüstung. Diese Art des Kampfes erforderte regelmäßiges Training und Geld für die teure Ausrüstung und überstieg die Kräfte der an die Landwirtschaft gebundenen Bauern. Die Ritter mussten von der landwirtschaftlichen Tätigkeit freigestellt sein, um dem Kriegerberuf nachgehen zu können. Das war zunächst den adeligen Grundherren möglich. Aber schon die Karolinger hatten arme Freie und auch Unfreie als Berufskrieger verpflichtet und sie für ihre militärischen Dienste mit einem Dienstgut ausgestattet, und seit dem 11. Jahrhundert kamen vor allem Krieger aus dem Ministerialenstand dazu. Die Kirche des Frühmittelalters hatte jede Form von Kampf und Kriegführen als mit der christlichen Moral unvereinbar abgelehnt. Die Laienmoral mit der den Germanen eigenen Hochschätzung von Kampfgeist und Heldenmut und die von der Kirche vertretene Moral standen unverbunden nebeneinander. Erst als sich mit der Bekämpfung der islamischen Araber in Spanien seit dem 11. Jahrhundert die Vorstellung herauszubilden begann, dass der Kampf für Christentum und Kirche ein gottgefälliges Werk sei, war die Grundlage für eine christliche Kriegerethik gelegt. Sie stellte allen denen, deren Beruf das Kämpfen war, ein christliches Ritterideal vor Augen. Ein Ritter sollte das Streben nach Ruhm und weltlicher Ehre in den Dienst höherer Ziele stellen, des Heidenkrieges vor allem. Höfisch-ritterliche Lebensformen und die Beherrschung der ritterlichen Kampfesweise musste er auf den großen Turnieren unter Beweis stellen, bei denen die Dichter ihn durch das Vergegenwärtigen der Heldentaten beispielhafter Ritter wie der legendären Artus-Runde anspornten. Ritter war man nicht durch Geburt, sondern man wurde es durch harte, zuchtvolle Arbeit an sich selbst. Die Ritterromane führten das zu erstrebende Ideal von höfischer Sitte, ritterlichem Kampfesmut und dem Einsatz des eigenen Lebens für hohe Ziele vor Augen. So grenzten sich die Krieger durch eine eigene Standesethik und -kultur von der übrigen Gesellschaft ab, auch dergestalt, dass sie nur gegenüber Standesgenossen zur »Ritterlichkeit« verpflichtet waren. Die ritterliche Erziehung war die Vorstufe des Rittertums, und erst der gehörte zum Ritterstande, der durch die Schwertleite in ihn aufgenommen worden war. Die ritterlich-höfische Kultur wurde zuerst in Frankreich seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts ausgebildet. Aber auch im staufischen Deutschland wurde die Ritterkultur zur beherrschenden Lebensform des Hofes.
 

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Rịt|ter|tum, das; -s: 1. Brauchtum u. Lebensformen des Ritterstandes. 2. Gesamtheit der Ritter.

Universal-Lexikon. 2012.