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Se|re|na|de 〈f. 19; Mus.〉
1. freies Instrumentalstück, meist mit mehreren Sätzen
2. Ständchen
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Se|re|na|de, die; -, -n [frz. sérénade < ital. serenata, zu: sereno < lat. serenus = heiter; in der Bed. beeinflusst von ital. sera = Abend]:
1. (Musik) aus einer lockeren Folge von oft fünf bis sieben Einzelsätzen (bes. Tanzsätzen) bestehende Komposition für [kleines] Orchester:
eine S. für Streicher.
2. Konzertveranstaltung [im Freien an kulturhistorischer Stätte], auf deren Programm bes. Serenaden (1) stehen.
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Serenade
[französisch-italienisch, zu lateinisch serenus »heiter«, in der Bedeutung beeinflusst von italienisch sera »Abend«] die, -/-n, gattungsmäßig nicht festgelegte Komposition ständchenhaften Charakters für kleinere instrumentale, vokale oder gemischte Besetzungen, oft mit Bläsern. Die Serenade gehört zur höfischen beziehungsweise bürgerlichen Gesellschaftsmusik und diente je nach Anlass als Huldigungs-, Freiluft-, Tafel-, Abend- oder Nachtmusik. Die Bezeichnung Serenade wurde im 18. Jahrhundert nicht streng von Divertimento, Kassation, Notturno unterschieden. Divertimento weist häufig auf kammermusikalische Besetzung (Einzelbesetzung), Serenaden auf orchestrale Besetzung der Stimmen (mit Ausnahme der solistischen Bläserserenade). Serenata und Serenade wurden im 18. Jahrhundert gleichbedeutend gebraucht. Heute bezeichnet man, um verschiedene Typen abzugrenzen, als Serenade v. a. Instrumentalkompositionen, als Serenata eine Festmusik mit Gesang und oft szenischer Aktion, wie sie unter verschiedenen Bezeichnungen (Serenata teatrale, Serenata drammatica, Azione teatrale u. a.) an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts gepflegt wurde (u. a. von A. Stradella, G. F. Händel, J. A. Hasse, C. W. Gluck). Zwischen szenischer Serenata und Huldigungs-Cantata (ohne szenische Darstellung), wie sie J. S. Bach z. B. als Gratulationskantate oft komponierte, ist nicht generell zu unterscheiden.
Vereinzelt wurden schon im 16. Jahrhundert Vokalsätze (A. Striggio, O. Vecchi), im 17. Jahrhundert Suiten (H. I. F. Biber, J. J. Fux) Serenade genannt. Die Instrumentalserenade des 18. Jahrhunderts besteht aus einer lockeren Folge von oft fünf bis sieben Einzelsätzen, wie Variationen, Sonaten, Konzert- und v. a. Tanzsätzen (Menuette), die häufig von einem Eingangs- und einem Schlussmarsch umrahmt sind. Serenaden schrieben österreichische, süddeutsche und böhmische Komponisten im Vorfeld der Wiener Klassik und besonders kunstvoll W. A. Mozart (z. B. »Serenata notturna« Köchelverzeichnis 239, 1776; »Haffner-S.« Köchelverzeichnis 250, 1776; »Posthornserenade« Köchelverzeichnis 320, 1779; »Eine kleine Nachtmusik« Köchelverzeichnis 525, 1787). Im 19. Jahrhundert wurden oft ständchenhafte Lieder, auch innerhalb der Oper, als Serenade bezeichnet. Instrumentalserenaden komponierten seit dem späten 18. Jahrhundert L. van Beethoven, J. Brahms (Opus 11, 1858; Opus 16, 1860), P. I. Tschaikowsky, A. Dvořák, H. Wolf, M. Reger, A. Schönberg und I. Strawinsky.
G. Hausswald: Die Orchester-S. (1970).
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Se|re|na|de, die; -, -n [frz. sérénade < ital. serenata, zu: sereno < lat. serenus = heiter, eigtl. etwa = heiterer Himmel; in der Bed. beeinflusst von ital. sera = Abend]: 1. (Musik) aus einer lockeren Folge von oft fünf bis sieben Einzelsätzen (bes. Tanzsätzen) bestehende Komposition für [kleines] Orchester: eine S. für Streicher, Bläser, von Mozart, Brahms. 2. Konzertveranstaltung [im Freien an kulturhistorischer Stätte], auf deren Programm bes. Serenaden (1) stehen: die erste, zweite S. der Schwetzinger Festspiele 1993. 3. (veraltet) ↑Ständchen (2 a): er brachte, sang ihr zur Laute eine schwärmerische S.
Universal-Lexikon. 2012.