Ton|trä|ger 〈m. 3〉 CD, Schallplatte, Magnetband od. sonstiger Datenträger, auf dem akustische Informationen gespeichert sind
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Ton|trä|ger, der (Fachspr.):
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I Tonträger,
1) Elektroakustik: stoffliches Medium zur Speicherung von Schallereignissen für wiederholbare Wiedergabe (Schallaufzeichnung), z. B. Schallplatte, Tonband; dem Tonträger entspricht der Begriff des Bildträgers (z. B. Film, magnetische Bildaufzeichnung). - Recht: Das Recht der öffentlichen Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch Tonträger ist ein dem Urheber zustehendes Verwertungsrecht. Der Hersteller eines Tonträgers hat für 50 Jahre das ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht (§ 85 Urheberrechtsgesetz). Dem internationalen Tonträgerschutz dient das internationale Abkommen vom 26. 10. 1961.
2) Fernsehen: die mit dem Begleitton modulierte Trägerfrequenz, die mit konstantem Frequenzabstand zum hochfrequenten Bildträger abgestrahlt wird.
II
Tonträger,
technische Systeme zur Speicherung bzw. Konservierung klingender Musik. Die wichtigsten heute gebräuchlichen Tonträger sind die Schallplatte, die CD (Compact Disc) und das Magnettonband.
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Universal-Lexikon. 2012.