Vorkaufsrecht; Chance; Aussicht; Möglichkeit; Auswahlmöglichkeit; Alternative; Wahlmöglichkeit; Einstellwert; Einstellung
* * *
Op|ti|on [ɔp'ts̮i̯o:n], die; -, -en:Möglichkeit, Wahlmöglichkeit:
wir wollten uns alle Optionen offenhalten.
Syn.: ↑ Möglichkeit.
* * *
Op|ti|on 〈f. 20〉
1. das Optieren, Entscheidung für jmdn. od. etwas
2. Möglichkeit, Wahlmöglichkeit
3. 〈Rechtsw.; Wirtsch.〉 Vorkaufsrecht, Vorrecht, etwas zu bestimmten Bedingungen käuflich zu erwerben
4. 〈Börse〉 Vertrag, der dem Käufer einer Aktie das Recht gibt, bis zu einem bestimmten Datum zum Basispreis kaufen od. verkaufen zu können
● sich eine \Option offenhalten; eine \Option wahrnehmen; eine \Option auf Verlängerung eines Vertrages; eine \Option auf den Verkauf von Aktien besitzen; Verzicht auf die Ausübung einer \Option; eine \Option für ein weiteres Jahr erhalten; \Option für einen Staat; eine \Option für eine weitere Produktion erhalten [<lat. optio „Wunsch, Wahl“]
* * *
Op|ti|on , die; -, -en [lat. optio = freier Wille, Belieben]:
1.
die O. für einen Staat;
b) Möglichkeit, Wahlmöglichkeit:
alle -en offenhalten;
zwischen verschiedenen -en wählen.
2. (Rechtsspr., Wirtsch.) Vorkaufsrecht; Vorrecht, etw. zu festgelegten Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben, zu beziehen:
eine O. auf etw. haben.
* * *
I Option
[von lat. optio, dt. »Wunsch«, »freie Wahl«], Bezeichnung für die von einem Programm angeboteten Auswahlmöglichkeiten. Optionen finden sich beispielsweise in den Programmeinstellungen oder im Druckermenü. Bekannt ist der in Windows-Programmen verwendete Menüpunkt »Optionen« als Unterpunkt des Menüs »Extras«. Darunter werden vielfältige Einstellungsmöglichkeiten angeboten, die nicht in die übrigen Menüpunkte der Menüleiste passen (z. B. zur Ansicht, Rechtschreibung usw.). Die Auswahl einer Option erfolgt mithilfe von Dialogboxen (Dialogfeld).
II
Option
[lateinisch optio »freier Wille«] die, -/-en,
2) Börsenwesen: Optionsgeschäft.
3) Recht: im Völkerrecht die individuelle Entscheidung, im Falle eines Gebietswechsels die alte Staatsangehörigkeit beizubehalten. Sie wird von den Einzelpersonen aufgrund und nach Maßgabe eines zwischen dem gebietsabtretenden und dem gebietserwerbenden Staat geschlossenen völkerrechtlichen Vertrages ausgeübt. In solchen Verträgen wird in der Regel die Ausübung des Optionsrechts zeitlich begrenzt und mit der Rechtsfolge der Pflicht zum Verlassen des Staatsgebiets im Falle der Option für den gebietsabtretenden Staat verknüpft. In diesem Fall muss dem Optanten die Mitnahme seines beweglichen und die Beibehaltung beziehungsweise ordnungsgemäße Liquidation seines unbeweglichen Eigentums garantiert werden. Auch bei Gebietsabtretungen aufgrund von Friedensverträgen werden detaillierte Optionsregelungen einschließlich der vorgenannten Garantien getroffen. Beispiele: Friedensverträge von Versailles, Saint-Germain-en-Laye und Trianon am Ende des Ersten Weltkriegs. - Im Zivilrecht die rechtlich begründete Anwartschaft, durch eigene einseitige (Willens-)Erklärung ein Recht zu erwerben, z. B. einen Vertrag zustande zu bringen oder einen bestimmten Status zu erlangen. Die Option, ein Gestaltungsrecht, kann auf Gesetz beruhen oder durch Optionsvertrag entstehen (bedarf bereits der Form des späteren Erwerbsgeschäfts).
* * *
Op|ti|on, die; -, -en [lat. optio = freier Wille, Belieben]: 1. a) das Optieren (1): die O. für einen Staat; Eine eindeutige ideologische Motivierung und damit eine O. für eine bestimmte politische Ordnung ist hingegen bei Adelung zu verzeichnen (Henne, Semantik 191); Koch hat keine Lust, als Oppositionsführer im hessischen Landtag zu versauern. Also muss er ... vorsichtig die O. für Schwarz-Grün öffnen (Woche 7. 3. 97, 5); b) Möglichkeit, Wahlmöglichkeit: Die -en friedlicher Konfliktbewältigung bieten sich enger denn je dar (NZZ 21. 12. 86, 1); ... hatte Schmidt um Zustimmung zu einer Energiepolitik geworben, die alle -en - auch die für die Kernenergie - offen halte (Saarbr. Zeitung 8. 10. 79, 2); Eine Vielzahl von -en ist vor Jahren entwickelt worden, um das Gesundheitssystem dauerhaft zu erneuern (Woche 14. 3. 97, 17); Selbstverständlich entschied er sich nicht, wie ein erwachsener Mensch sich entscheidet, der seine ... Vernunft und Erfahrung gebraucht, um zwischen verschiedenen -en zu wählen (Süskind, Parfum 28). 2. (Rechtsspr., Wirtsch.) Vorkaufsrecht, Voranwartschaft; Vorrecht, etw. zu festgelegten Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben, zu beziehen: Ich besitze schon sämtliche Grundstücke jener Gegend oder habe -en auf sie (Kemelman [Übers.], Mittwoch 138); Für den Suhrkamp-Verlag räumte der französische Theaterverleger Robert Voisin dem Théâtre Athénée eine O. auf Kipphardts Schauspiel ein (Welt 14. 11. 64, 17); Ü Für ein Jahr hat er (= Bellof) sich an den englischen Rennstall gebunden, für zwei weitere Jahre hat Teamchef Ken Tyrrell eine O. auf Bellof (Hamburger Morgenpost 20. 3. 84, 7). 3. (kath. Kirche) Recht der Kardinäle u. Kanoniker, in eine frei werdende ↑Würde (2) aufzurücken.
Universal-Lexikon. 2012.