Gestaltungsrecht,
ein subjektives Recht, dessen Ausübung eine Veränderung der bestehenden Rechtslage herbeiführt. Man unterscheidet selbstständige Gestaltungsrechte (z. B. Aneignungsrecht) und unselbstständige Gestaltungsrechte, die im Rahmen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ausgeübt werden (z. B. Kündigung, Anfechtung).
Universal-Lexikon. 2012.