Akademik

Doktor
Mediziner; Arzt; Weißkittel (umgangssprachlich); Halbgott in Weiß (umgangssprachlich); höchster akademischer Grad; Doktorgrad; Dr.; Doktortitel

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Dok|tor ['dɔkto:ɐ̯], der; -s, Doktoren [dɔk'to:rən]:
1. <ohne Plural> höchster akademischer Grad, der aufgrund einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung durch eine Fakultät verliehen wird:
jmdn. zum Doktor promovieren; (ugs.) seinen, den Doktor machen (promovieren).
Zus.: Ehrendoktor.
2. Person, die den Grad des Doktors besitzt:
sie ist Doktor der Philosophie.
3. (ugs.) Arzt:
den Doktor holen, rufen.
Syn.: Kurpfuscher (ugs; abwertend).

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Dọk|tor 〈m. 23; Abk.: Dr.〉
1. akadem. Grad u. Titel nach besonderer Prüfung
2. Inhaber des Doktortitels (1)
3. 〈umg.〉 Arzt
● Dr. agr. (agronomiae) \Doktor der Landwirtschaft; Dr. E. h., e. h. 〈veraltet〉 Dr. h. c.; Dr. habil. (habilitatus) habilitierter \Doktor, Doktor mit Lehrberechtigung an einer Hochschule; Dr. h. c. (honoris causa) \Doktor ehrenhalber, Ehrendoktor (nur verliehener Titel); Dr. h. c. mult. (honoris causa multiplex) mehrfacher Ehrendoktor; Dr.-Ing. \Doktor der Ingenieurwissenschaften; Dr. iur. (iuris) \Doktor der Rechtswissenschaft; Dr. med. (medicinae) \Doktor der Medizin; Dr. med. dent. (medicinae dentariae) \Doktor der Zahnmedizin; Dr. med. univ. (medicinae universae) 〈österr.〉 \Doktor der gesamten Heilkunde; Dr. med. vet. (medicinae veterinariae) \Doktor der Tiermedizin; Dr. mult. (multiplex) mehrfacher \Doktor; Dr. oec. publ. (oeconomiae publicae) \Doktor der Volkswirtschaft; Dr. oec. troph. (oecotrophologiae) \Doktor der Ökotrophologie; Dr. P. H. (of Public Health) \Doktor der Gesundheitswissenschaften; Dr. pharm. (pharmaciae) 〈schweiz.〉 \Doktor der Pharmazie; Dr. phil. (philosophiae) \Doktor der Philosophie (Sprach-, Kultur- u. Geisteswissenschaften); Dr. phil. nat. (philosophiae naturalis) \Doktor der Naturwissenschaften; Sy Dr. rer. nat.; Dr. rer. comm. (rerum commercialium) 〈österr.〉 \Doktor der Handelswissenschaften; Dr. rer. nat. (rerum naturalium) = Dr. phil. nat.; Dr. rer. pol. (rerum politicarum) \Doktor der Staatswissenschaften; Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque) 〈österr.〉 \Doktor der Sozial- u. Wirtschaftswissenschaften; Dr. sc. (scientiae) 〈DDR〉 \Doktor der Wissenschaft (mit Bezeichnung des Fachgebiets, z. B. Dr. sc. phil.); Dr. techn. (technicarum) 〈österr.〉 \Doktor der techn. Wissenschaften; Dr. theol. (theologiae) \Doktor der Theologie; →a. D., D. theol.; seinen \Doktor machen die Doktorprüfung ablegen; der Onkel \Doktor 〈Kinderspr.〉 der Arzt; den \Doktor rufen 〈umg.〉; zum \Doktor gehen 〈umg.〉 [<lat. doctor „Lehrer“; zu docere „lehren“]

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Dọk|tor , der; -s, …oren [mlat. doctor = Lehrer, zu lat. docere (2. Part.: doctum) = lehren]:
1.
a) <o. Pl.> höchster akademischer Grad, der durch eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die Dissertation, u. eine bestandene mündliche Prüfung, das Rigorosum, erworben wird (Abk.: Dr.):
D. beider Rechte;
den medizinischen D. haben;
seinen D. machen, bauen;
zum D. promovieren;
b) Träger[in] eines Doktortitels (Abk. Dr., Pl.: Dres. = doctores):
er ist D. der Philosophie;
die Villa des [Herrn] D. Meier;
(abgekürzt:) sehr geehrte Frau Dr. Schulz!;
(ausgeschrieben:) sehr geehrte Frau Doktor!;
(ausgeschrieben:) die Herren Doktoren Schmidt und Kraus;
(abgekürzt:) die Dres. Schmidt und Kraus.
2. (ugs.) Arzt:
den D. fragen, rufen;
D. spielen (Doktorspiele machen);
zum D. gehen.

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Dọktor
 
[lateinisch doctor »Lehrer«] der, -s/...'toren, Abkürzung Dr., Plural Dres., höchster akademischer Grad. Die Erlangung des Doktortitels setzt meist ein Studium von mindestens acht Semestern in drei Fächern (ein Hauptfach, zwei Nebenfächer) an einer wissenschaftlichen Hochschule sowie in Deutschland einen einschlägigen »berufsbezogenen« Abschluss voraus (Diplom, Staatsexamen oder Magister), an den sich die Promotionsphase anschließt. Der früher mögliche »grundständige« Doktor ohne vorangehendes anderes Examen ist in den meisten Ländern Deutschlands abgeschafft. Die Promotion besteht in Vorlage und Annahme einer Dissertation über ein Thema aus dem Gebiet des Hauptfachs und in einer mündlichen Prüfung (Examen rigorosum, Disputation) in den Haupt- und Nebenfächern. Die Verleihung der Doktorwürde erfolgt durch den Dekan beziehungsweise Fachbereichsleiter. In Österreich wird der juristische und medizinische Doktor ohne Dissertation nach drei Rigorosen verliehen. Das Ergebnis der Doktorprüfung wird in Deutschland, der Schweiz und Österreich nach vier Gradabstufungen beurteilt, meist: rite (»ordnungsgemäß«) = bestanden; cum laude (»mit Lob«) = gut; magna cum laude (»mit großem Lob«) = sehr gut; summa cum laude (»mit höchstem Lob«) = mit Auszeichnung. An manchen Hochschulen oder Fachbereichen werden heute Promotionsurkunden und Noten nicht mehr in lateinischer, sondern in deutscher Sprache ausgestellt. Das Examen zum Erwerb des Doktorgrades ist eine Universitäts- und keine staatliche Prüfung und berechtigt daher nicht zur Zulassung zum Referendardienst. Der Doktortitel ist in vielen Ländern staatlich geschützt; er kann seit dem 19. Jahrhundert auch ehrenhalber (»honoris causa«, Abkürzung h. c.) für hervorragende wissenschaftliche u. a. schöpferischen Leistungen verliehen werden (Ehrendoktor). Bei erwiesener Unwürdigkeit (z. B. Straffälligkeit) des Trägers kann der Doktorgrad durch die verleihende Institution wieder aberkannt werden. In der DDR wurde der Doktor eines Wissenschaftszweiges vom Doktor der Wissenschaften unterschieden, der etwa der Habilitation entspricht.
 
Geschichtliches:
 
Im antiken Rom bedeutete »doctor« allgemein »Lehrmeister« vom Fechtmeister bis zum Gelehrten. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts war Doktor ohne formelle Verleihung die Bezeichnung für jeden Lehrer, z. B. Doctor ecclesiae (Kirchenlehrer). Der Begriff wurde im Mittelalter an den Universitäten abwechselnd mit Scholastikus und Magister gebraucht; besonders häufig war die Bezeichnung Doctor legum (Doktor des römischen Rechts). Im Zusammenhang mit der Bildung von Professoren- und Studentengenossenschaften an der Universität begann die Regelung der Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades, die zugleich die Zuerkennung der Lehrbefugnis bewirkte. Als erste Promotionsordnung gilt eine Dekretale Papst Honorius' III. von 1219 für die Universität Bologna. Seit Ende des 13. Jahrhunderts genoss der Doktor eine Reihe adliger Vorrechte (z. B. bevorzugter Gerichtsstand, gesellschaftliche Ehrenrechte). Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts trennte sich die Lehrberechtigung (Habilitation, Venia Legendi) vom Doktorgrad.
 
Recht:
 
Der Doktortitel ist entgegen traditioneller Annahme in Deutschland nicht Bestandteil des Namens (so die höchstrichterliche Rechtsprechung). Der Titel wird jedoch in der Namensspalte des Personalausweises eingetragen. Nach österreichischem Recht besteht ein Rechtsanspruch darauf, in allen amtlichen Urkunden, Zuschriften u. a. mit dem Doktorgrad bezeichnet zu werden. In der Schweiz gilt der rechtmäßig verliehene Doktortitel als Kennzeichen der Persönlichkeit und unterliegt damit dem rechtlichen Schutz der Persönlichkeit.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Diplom · Grade · Magister
 

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Dọk|tor, der; -s, ...oren [mlat. doctor = Lehrer, zu lat. docere (2. Part.: doctum) = lehren]: 1. a) <o. Pl.> höchster akademischer Grad, der durch eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die Dissertation, u. eine bestandene mündliche Prüfung, das Rigorosum, erworben wird (Abk.: Dr.); D. beider Rechte; den medizinischen D. haben; seinen D. machen, bauen; zum D. promovieren; b) Träger eines Doktortitels (Abk.: Dr., Pl.: Dres. = doctores); er ist D. der Philosophie; die Villa des [Herrn] D. Meier; sehr geehrte Frau Dr. Schulz!; (ausgeschrieben:) sehr geehrte Frau Doktor!; (ausgeschrieben:) die Herren Doktoren Schmidt und Kraus; (abgekürzt:) die Dres. Schmidt und Kraus. 2. (ugs.) Arzt: den D. rufen; Ich glaube, dass ich schwanger bin ... Den D. hab ich noch nicht gefragt (Fels, Sünden 66); D. spielen (Doktorspiele machen); zum D. gehen.

Universal-Lexikon. 2012.