Akademik

Kurpfuscher
Scharlatan; Quacksalber (derb)

* * *

Kur|pfu|scher ['ku:ɐ̯pf̮ʊʃɐ], der; -s, -, Kur|pfu|sche|rin ['ku:ɐ̯pf̮ʊʃərɪn], die; -, -nen:
a) Person, die ohne medizinische Ausbildung und behördliche Genehmigung Kranke behandelt.
b) (ugs. abwertend) schlechter Arzt, schlechte Ärztin:
zu diesem Kurpfuscher gehe ich nicht mehr.
Syn.: Stümper (abwertend), Stümperin (abwertend).

* * *

Kur|pfu|scher 〈m. 3
1. jmd., der ohne ärztl. Vorbildung u. behördl. Genehmigung Kranke behandelt
2. 〈umg.; abwertendunfähiger Arzt

* * *

Kur|pfu|scher, der:
a) (Rechtsspr.) jmd., der ohne medizinische Ausbildung u. behördliche Genehmigung Kranke behandelt;
b) (ugs. abwertend) schlechter Arzt.

* * *

Kurpfuscher,
 
Person, die Kranke berät oder behandelt, ohne eine Approbation zu besitzen oder ohne die Erlaubnis, als Heilpraktiker tätig zu sein. Der Kurpfuscher wird nach §§ 6, 13 Bundesärzteordnung, § 5 Heilpraktikergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. - In Österreich ist Kurpfuscher, wer ohne abgeschlossene ärztliche Ausbildung Kranke behandelt; auf die Approbation kommt es nicht an (§ 184 StGB). In der Schweiz bestehen kantonale Strafvorschriften.

* * *

Kur|pfu|scher, der: a) (Rechtsspr.) jmd., der ohne medizinische Ausbildung u. behördliche Genehmigung Kranke behandelt; b) (ugs. abwertend) schlechter Arzt.

Universal-Lexikon. 2012.