Akademik

zuweisen
zuordnen; mandatieren (veraltet); vorsehen; bestimmen; designieren; Auftrag erteilen; ins Stammbuch schreiben; betrauen; beauftragen; auftragen; ersetzen; einsetzen; binden an; assoziieren; übergeben

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zu|wei|sen ['ts̮u:vai̮zn̩], wies zu, zugewiesen <tr.; hat:
übertragen, zuteilen, zur Verfügung stellen:
jmdm. eine Arbeit, einen Platz, eine Rolle, eine Aufgabe, eine Wohnung zuweisen; den Instituten werden jährlich feste Beträge aus dem Etat zugewiesen; jmdm. Hilfskräfte zuweisen; etwas zugewiesen bekommen.
Syn.: anweisen, überantworten (geh.), vergeben.

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zu||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉 jmdm. etwas \zuweisen zuteilen, als Anteil geben, als Arbeit anweisen ● sie wies ihm die Arbeit, eine Aufgabe \zuweisen; jmdm. eine Wohnung, ein Quartier \zuweisen

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zu|wei|sen <st. V.; hat:
als befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen:
jmdm. eine Arbeit, eine Wohnung z.;
einer Institution Gelder z.;
Ü jmdm. Schuld [an etw.] z. (geben);
der Staat hat die ihm von der Verfassung zugewiesenen (seine in der Verfassung festgelegten) Aufgaben wahrzunehmen.

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zu|wei|sen <st. V.; hat: als befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen: jmdm. eine Arbeit, eine Rolle, einen Platz, eine Wohnung z.; das Arbeitsamt hat ihm einen Arbeitsplatz zugewiesen; ihr wurden drei Hilfskräfte zugewiesen; einer Institution Gelder, Mittel z.; der Staat hat die ihm von der Verfassung zugewiesenen (seine in der Verfassung festgelegten) Aufgaben wahrzunehmen; Ü wo ein Mensch die ihm vom Schicksal zugewiesene Sendung ... vollendet (Thieß, Reich 76); jmdm. Schuld [an etw.] z. (geben).

Universal-Lexikon. 2012.