Akademik

beauftragen
mandatieren (veraltet); zuweisen; vorsehen; bestimmen; designieren; Auftrag erteilen; ins Stammbuch schreiben; betrauen; auftragen; ordern; einkaufen; einholen; nachfragen

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be|auf|tra|gen [bə'|au̮ftra:gn̩] <tr.; hat:
(jmdm.) einen Auftrag geben; (jmdm.) auftragen, etwas zu tun:
jmdn. [dienstlich] mit einer Arbeit beauftragen; man hat sie beauftragt, die Konferenz vorzubereiten.
Syn.: anhalten, anweisen, befassen, ermächtigen, heißen, veranlassen.

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be|auf|tra|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \beauftragen jmdm. einen Auftrag erteilen, ihm etwas zu tun aufgeben ● ich habe ihn beauftragt, die Bücher abzuholen; jmdn. mit einer Arbeit \beauftragen; ich bin beauftragt, die Sachen abzuholen

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be|auf|tra|gen <sw. V.; hat:
jmdm. einen Auftrag erteilen; befehlen, etw. Bestimmtes zu tun:
jmdn. mit etw. b.;
der Rechtsanwalt ist beauftragt, meine Interessen wahrzunehmen.

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be|auf|tra|gen <sw. V.; hat: jmdm. einen Auftrag erteilen; befehlen, etw. Bestimmtes zu tun: jmdn. mit etw. b.; man hat mich beauftragt, die Konferenz vorzubereiten; der Rechtsanwalt ist beauftragt, meine Interessen wahrzunehmen; Mit dem Vollzug der Strafe wurde der Kanton Bern beauftragt (Bund 11. 10. 83, 1).

Universal-Lexikon. 2012.