radieren; reinigen; eliminieren; zurücksetzen; in die Ausgangslage zurückführen; entfernen; auslöschen; tilgen; abschalten; abstellen; ausknipsen; ausmachen; den Stecker rausziehen (umgangssprachlich); ausschalten; abdrehen; entladen eines Schiffes
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1lö|schen ['lœʃn̩] <tr.; hat:a) bewirken, dass etwas zu brennen aufhört:
die Kerzen löschen; das Feuer wurde schnell gelöscht.
b) (durch Betätigen einer Mechanik) ausschalten:
das Licht löschen.
c) etwas, was durch Schrift o. Ä. festgehalten wurde, wieder auf entsprechende Weise beseitigen:
den Satz auf der Tafel löschen; ein Konto, eine Videoaufnahme löschen; eine Eintragung in das/im Strafregister löschen.
2lö|schen ['lœʃn̩] <tr.; hat:
(aus einem Schiff) ausladen:
die Ladung eines Schiffes löschen.
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lọ̈|schen1 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \löschen
2. ausschalten, ausdrehen (Licht)
● seinen Durst \löschen befriedigen; eine Firma \löschen im Handelsregister streichen; Kalk \löschen mit Wasser übergießen; Schrift \löschen auswischen, wegwischen (von der Tafel); Tinte \löschen trocknen; Ton auf dem Tonband \löschen
II 〈V. intr.〉 Feuchtigkeit aufsaugen, trocknen ● das Papier löscht nicht
[Zusammenfall von ahd. lescan „erlöschen“ u. leskan „auslöschen“ <germ. *lekskan; zu idg. *legh- „sich legen, liegen“]
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lọ̈|schen2 〈V. tr.; hat; Mar.〉 ausladen, entladen (Ladung, Güter) [<nddt., ndrl. lossen „ausladen“; → los]
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Lọ̈|schen:
1) Brandbekämpfung mit Feuerlöschmitteln;
2) Syn.: Kalklöschen: Herst. von Löschkalk (↑ Calciumhydroxid) aus gebranntem Kalk (CaO) durch Behandeln mit Wasser;
3) Syn.: Lumineszenzlöschen, Quenchen: die Überführung eines lumineszenzfähigen Anregungszustands in den Grundzustand (↑ Desaktivierung)
4) svw. ↑ Abschrecken.
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1lọ̈|schen <sw. V.; hat [mhd. leschen, ahd. lescen, leschen, eigtl. Kausativ zum st. V. ↑ 2löschen]:
1.
a) nicht weiterbrennen lassen; auslöschen, ersticken:
die Kerzen, die Glut l.;
b) ein Feuer, einen Brand bekämpfen u. zum Erlöschen bringen:
einen Brand l.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> die Feuerwehrleute löschten mit Schaum;
c) (geh.) ausschalten, ausmachen:
das Licht l.;
d) nach dem Brennen mit Wasser übergießen, vermischen:
gelöschter Kalk;
e) (den Durst) stillen:
seinen Durst [mit Wasser] l.
2. beseitigen, tilgen:
das Geschriebene auf der Tafel l.;
eine Eintragung l.;
ein Konto, eine Schuld l.;
Daten, Dateien l.;
die Firma wurde im Handelsregister gelöscht;
einen Tadel, die Erinnerung [aus dem Gedächtnis] l.
2lọ̈|schen <st. V.; ist [mhd. leschen, ahd. (ir)lescan, eigtl. = sich legen, wohl Weiterbildung zu ↑ liegen] (veraltet):
er-, verlöschen:
die Flamme lischt;
Ü das Leben lischt.
3lọ̈|schen <sw. V.; hat [(m)niederd. lossen = ausladen, zu ↑ 1los, also eigtl. = frei, leer machen] (Seemannsspr.):
a) ausladen:
die Ladung, Fracht, Rohöl l.;
die Säcke wurden aus dem Schiff in Waggons gelöscht;
b) leer machen:
Schiffe l.
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I Löschen
[engl. to delete, to erase], Dokumente: das Entfernen von Zeichen, markierten Textbereichen und Objekten (etwas Grafiken oder Tabellenspalten) aus einem Dokument. Ein einzelnes Zeichen wird von links her durch die Entf-Taste, von rechts her durch die Backspace-Taste gelöscht. Bei Grafiken, die in einen Text eingebettet sind, führt das Markieren und anschließende Betätigen einer der genannten Tasten ebenfalls zum Löschen. Um Tabellenspalten oder Tabellenzeilen zu entfernen, muss man sie markieren und dann den Befehl »Zeile löschen« oder »Spalte löschen« aus dem Tabellenmenü wählen.
Spezifische Löschfunktionen finden sich in allen Anwendungsprogrammen: in Bildbearbeitungsprogrammen etwa können Ebenen gelöscht werden, in Tabellenkalkulationsprogrammen Zellinhalte, Zellen an sich sowie Arbeitsblätter und in Datenbankprogrammen Feldinhalte und Datensätze.
II
Löschen,
Dateien: das dauerhafte Entfernen von Dateien oder Verzeichnissen von einem Datenträger. Bei zeilenorientierten Betriebssystemen wie DOS kann man Dateien durch einen Befehl (z. B. bei DOS der Befehl »del« oder »delete« gefolgt von dem Dateinamen), bei grafischen Betriebssystemen durch die Entf-Taste oder das Ziehen auf den Papierkorb löschen, wobei der Papierkorb nur als Zwischenstation dient. Dateien die hier gelandet sind, können wieder vollständig reaktiviert werden, solange man nicht den Befehl »Papierkorb entleeren« gewählt hat.
Man unterscheidet das logische Löschen und das physikalische Löschen von Dateien. Beim logischen Löschen wird eine Datei durch den Löschbefehl dem Zugriff des Anwenders entzogen. Tatsächlich bleibt die Datei aber auf dem Datenträger physikalisch erhalten. Unter Windows und DOS wird dabei das erste Zeichen des Dateinamens in das ASCII-Zeichen 229 umgewandelt und der Dateiname aus dem Dateiverzeichnis entfernt, sodass die Datei nicht mehr angezeigt wird. Die Bereiche des Datenträgers, die von der Datei belegt sind, sind damit zum Überschreiben freigegeben; solange keine neuen Informationen auf dem Datenträger gespeichert werden und die alte Datei nicht überschrieben wird, lässt sich die Datei mit Spezialprogrammen aus dem auf dem Datenträger verbliebenen Rest wieder herstellen. Dieses Verfahren liegt auch der Dateiwiederherstellung aus dem Papierkorb zugrunde.
Im Gegensatz dazu wird beim physikalischen Löschen der Inhalt der Datei zeichenweise physisch überschrieben und damit endgültig gelöscht. Eine Wiederherstellung der Datei ist dann nur mithilfe einer vorher erstellten Sicherheitskopie möglich.
TIPP:
Wollen Sie unter Windows eine Datei/einen Ordner (bzw. mehrere) nicht bloß in den Papierkorb verschieben, sondern sofort löschen, markieren Sie zunächst die Datei(en) bzw. den oder die Ordner. Dann betätigen Sie die Tastenkombination Umschalt+Entf.
Ist in Textverarbeitungs- oder DTP-Programmen die Option »Schnellspeicherung« eingeschaltet, so werden gelöschte Textpassagen nur logisch gelöscht; sie sind also weiterhin im Dokument vorhanden und lassen sich mit Tricks sichtbar machen. Man kann dem Risiko, dass der Empfänger einer Datei nicht für ihn bestimmte Textbrocken lesen kann, dadurch entgehen, dass man entweder die Schnellspeicherung deaktiviert oder die Datei nicht mit »Speichern«, sondern mit »Speichern unter« abspeichert und dabei ihren eigenen Dateinamen wählt; auf diese Weise überschreibt der aktuelle Inhalt der Datei komplett den vorherigen Inhalt.
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1lọ̈|schen <sw. V.; hat [mhd. leschen, ahd. lescen, leschen, eigtl. Veranlassungswort zum st. V. 2↑löschen]: 1. a) nicht weiterbrennen lassen; auslöschen, ersticken: die Kerzen, die Glut l.; b) ein Feuer, einen Brand bekämpfen u. zum Erlöschen bringen: einen Brand l.; <auch o. Akk.-Obj.:> die Feuerwehrleute löschten mit Schaum; c) (geh.) ausschalten, ausmachen: das Licht l.; ich selber war zum Umfallen müde, und Stiller löschte den Kronleuchter mit seinem wächsernen Licht (Frisch, Stiller 514); Er löschte die Scheinwerfer, und sie waren in völliger Finsternis (Dürrenmatt, Richter 34); d) nach dem Brennen mit Wasser übergießen, vermischen: gelöschter Kalk; e) (den Durst) stillen: seinen Durst [mit Wasser] l.; ich muss erst einmal meinen Brand l. 2. beseitigen, tilgen: das Geschriebene auf der Tafel l.; eine Eintragung l.; ein Konto, eine Schuld l.; die Firma wurde im Handelsregister gelöscht; eine Tonbandaufzeichnung l.; Das Tonband lässt sich l., nicht das Gedächtnis (Frisch, Gantenbein 416); Beim Ausschalten wird der Thyristor durch Stromunterbrechung gelöscht (Funkschau 21, 1971, 2204); einen Tadel, die Erinnerung [aus dem Gedächtnis] l.; die Zeit, so heißt es ..., tilge, sie lösche alles (A. Kolb, Schaukel 163). 3. mit Löschpapier trocknen: einen Tintenklecks l.; dieses Löschblatt löscht nicht gut; *jmdm. eine/ein paar l. (landsch.; jmdm. eine Ohrfeige, ein paar Ohrfeigen geben): Stanislaus schwieg. „Ich hätt' mit keine l. lassen“ (Strittmatter, Wundertäter 91).
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2lọ̈|schen <st. V.; ist [mhd. leschen, ahd. (ir)lescan, eigtl. = sich legen, wohl Weiterbildung zu ↑liegen] (veraltet): er-, verlöschen: die Flamme lischt; Ü das Leben lischt.
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Universal-Lexikon. 2012.