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Konto
Bankverbindung; Kontoverbindung (umgangssprachlich); Bankkonto

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Kon|to ['kɔnto], das; -s, Konten ['kɔntn̩]:
(von einem Unternehmen, besonders von einer Bank für einen Kunden geführte) laufende Gegenüberstellung von geschäftlichen Vorgängen, besonders von Einnahmen und Ausgaben:
ein Konto bei der Bank eröffnen, einrichten; Geld auf das Konto überweisen.
Zus.: Anlagekonto, Auslandskonto, Bankkonto, Gehaltskonto, Geheimkonto, Girokonto, Nummernkonto, Punktekonto, Sonderkonto, Sparkonto, Spendenkonto, Zeitkonto, Zinsenkonto.

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Kọn|to 〈n.; -s, -s od. Kọn|ten od. Kọn|ti〉
1. Zusammenstellung gleichartiger Geschäftsvorgänge (Einnahmen u. Ausgaben) in zeitlicher Reihenfolge
2. Gegenüberstellung von Forderungen u. Schulden
3. Bankkonto
● ein \Konto eröffnen, löschen, schließen; einen Betrag einem \Konto, jmds. \Konto gutschreiben; ein \Konto überziehen bei der Bank Schulden machen, mehr abheben, als man besitzt; laufendes \Konto Bankkonto für häufige Ein- u. Auszahlungen; Sy Kontokorrent; Ggs Sparkonto; lebendes \Konto Konto für Personen, Gesellschaften; totes \Konto Sachkonto, Konto für Anlagen, Waren usw.; Geld aufs \Konto einzahlen; 1000 Euro auf dem \Konto haben; das geht auf mein \Konto 〈fig.; umg.〉 das übernehme, zahle ich; daran bin ich schuld; Geld vom \Konto abheben Bankkonto; →a. a conto [<ital. conto „Rechnung“; zu lat. computare „berechnen“]

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Kọn|to , das; -s, …ten, selten: -s u. …ti [ital. conto = Rechnung < spätlat. computus = Berechnung, zu lat. computare = (be)rechnen, zu: putare = (be)rechnen, eigtl. = (be)reinigen]:
1. (von einer Bank o. Ä. für einen Kunden geführte) laufende Gegenüberstellung u. Abrechnung von Ein- u. Ausgängen bzw. Gut- u. Lastschriften:
ein laufendes K. (Bankkonto für laufende Ein- u. Auszahlungen);
ein lebendes K. (Konto für Personen, Gesellschaften);
ein totes K. (Konto für Anlagen, Waren usw.);
bei einer Bank ein K. eröffnen, haben;
ein K. für jmdn. einrichten, führen;
ein K. abrechnen;
das K. aufheben, löschen, auflösen, schließen;
wir haben Ihr K. mit 200 Euro belastet;
ich habe mein K. ausgeglichen, überzogen, sperren lassen;
ihre Konten wurden eingefroren;
wir haben den Betrag Ihrem K. gutgeschrieben, von Ihrem K. abgebucht;
Geld von einem K. abheben, auf ein K. einzahlen;
der Betrag ist auf dem K. eingegangen;
auf [jmds.] K. (ugs.; auf [jmds.] Rechnung: Anschaffungen auf K. des Betriebes; diese Runde geht auf mein K. [diese Runde bezahle ich]);
auf jmds. K., auf das K. einer Sache gehen/kommen (ugs.; jmdm., einer Sache zuzuschreiben sein: die Niederlage geht auf das K. des Trainers);
jmdn., etw. auf dem K. haben (ugs.; Gewissen: er hat schon ein paar Einbrüche auf dem K.)
2. (ugs.) Kontonummer, Bankverbindung:
das K. lautet: 123 456, Bankhaus Grünfeld.
3. (EDV) Account.

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I
Konto,
 
Account.
II
Kọnto
 
[italienisch »Rechnung«, von spätlateinisch computus »Berechnung«, zu lateinisch computare »(be)rechnen«] das, -s/...ten, auch -s und ...ti, in der Buchführung zur art- und wertmäßigen Erfassung von Geschäftsvorfällen übliche zweiseitige Verrechnungsform. Jedes Konto hat eine Soll- und eine Habenseite. Man unterscheidet Personenkonten (Kontokorrentkonten, Kontokorrent) und Sachkonten. Letztere können gegliedert werden in Bestandskonten und Erfolgskonten. Bestandskonten dienen der Fortschreibung der Bestände einzelner Vermögens- oder Kapitalteile (z. B. Kassenkonto, Eigenkapitalkonto). Sie werden in Aktiv- und Passivkonten unterteilt: Bei Aktivkonten (Konten der Aktivseite der Bilanz) stehen Anfangsbestand und Zugänge im Soll (linke Kontenspalte), Abgänge und Endbestand im Haben (rechte Kontenspalte), bei Passivkonten entsprechend seitenvertauscht. Erfolgskonten (Aufwand- und Ertragskonten) sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und weisen Aufwendungen und Erträge aus. Die Kontobestände werden grundsätzlich nicht nach jeder Buchung ermittelt, sondern nur bei Kontoabschlüssen als Salden (Differenzen) der beiden Kontenseiten. Bestandskonten werden über die Bilanz, die Erfolgskonten über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung abgeschlossen.
 
Im Bankwesen ist das Konto (Bankkonto) die vom Kreditinstitut für den Kunden (Kontoinhaber) geführte Rechnung über sämtliche Zahlungseingänge und -ausgänge (Geldkonten) beziehungsweise Bestandsveränderungen zugunsten oder zulasten des Kontoinhabers (Depotkonten, Depot). Bei den Geldkonten werden z. B. Sparkonten, Terminkonten (für Termineinlagen), Giro- oder Kontokorrentkonten und Währungskonten unterschieden. Jedes Bankkonto hat eine zehnstellige Kontonummer, wobei in der Regel sämtliche Konten eines Kunden unter einer meist sechsstelligen Kundenstammnummer zusammengefasst werden. Das Bankkonto ist rechtlich in der Regel ein Kontokorrent. Für die Kontoführung (v. a. bei Kontokorrent- und Depotkonten) erheben die meisten Kreditinstitute Gebühren, die in der Regel aus monatlichen Grundgebühren und Gebühren für bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen (z. B. Schecks, Überweisungen, Daueraufträge) bestehen. Die Bankkonten müssen mindestens einmal jährlich abgeschlossen werden (üblich sind Monats- und Quartalsabschlüsse). Der Kontoabschluss enthält den Kontostand zum Stichtag sowie die Abrechnung von Zinsen, Spesen und Gebühren.
 

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Kọn|to, das; -s, ...ten, auch: -s u. ...ti [ital. conto = Rechnung < spätlat. computus = Berechnung, zu lat. computare = (be)rechnen, zu: putare = (be)rechnen, eigtl. = (be)reinigen]: a) von einem Unternehmen, bes. einer Bank, für einen Kunden im Rahmen längerer gegenseitiger Geschäftsbeziehungen geführte laufende Gegenüberstellung u. Abrechnung von Ein- u. Ausgängen bzw. Gut- u. Lastschriften: ein laufendes K. (Bankkonto für laufende Ein- u. Auszahlungen); ein lebendes K. (Konto für Personen, Gesellschaften); ein totes K. (Konto für Anlagen, Waren usw.); bei einer Bank ein K. eröffnen, haben; ein K. für jmdn. einrichten, führen; ein K. abrechnen; das K. aufheben, löschen, auflösen, schließen; wir haben Ihr K. mit 200 DM belastet; ich habe mein K. ausgeglichen, überzogen, sperren lassen; wir haben den Betrag Ihrem K. gutgeschrieben, von Ihrem K. abgebucht; Geld von einem K. abheben, auf ein K. einzahlen; der Betrag ist auf dem K. eingegangen; Aber sie hat nie viel Bargeld auf dem K. (Kinski, Erdbeermund 359); Ü Doch der ... Übergang vom ... österreichisch-serbischen zum kontinentalen Konflikt bleibt nun einmal eine Last auf dem russischen K. (Welt 7. 7. 62, Forum); *auf [jmds.] K. (ugs.; auf [jmds.] Rechnung): Anschaffungen auf K. des Betriebes; diese Runde geht auf mein K. (diese Runde bezahle ich); etw. geht/kommt auf jmds. K., auf das K. einer Sache (ugs.; etw. ist jmdm., einer Sache zuzuschreiben): die Niederlage geht auf das K. des Trainers; jmdn., etw. auf dem K. haben (ugs.; ↑Gewissen):Und Sie haben mich auf Ihrem K., Herr Oberst (Borchert, Draußen 50); er hat schon ein paar Brüche auf dem K.; ∙ b) zu bezahlende Rechnung: auch gab er ihm Befehl, überall -s zu fordern (Goethe, Werther II; Der Herausgeber an den Leser).

Universal-Lexikon. 2012.