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ausschalten
inaktivieren; passivieren; abschalten; stilllegen; deaktivieren; beseitigen; loswerden (umgangssprachlich); wegschaffen; eliminieren; fortschaffen; entfernen; löschen; abstellen; ausknipsen; ausmachen; den Stecker rausziehen (umgangssprachlich); abdrehen

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aus|schal|ten ['au̮sʃaltn̩], schaltete aus, ausgeschaltet <tr.; hat:
1. durch Betätigen eines Hebels, eines Schalters außer Betrieb setzen /Ggs. einschalten/: den Motor, das Licht ausschalten.
Syn.: abdrehen, abschalten, abstellen, ausdrehen, ausknipsen (ugs.), ausmachen.
2.
a) beseitigen, unschädlich machen:
eine Fehlerquelle, ein Risiko, eine Gefahr ausschalten.
Syn.: abbiegen (ugs.), abblocken, abstellen, abwenden, im Keim ersticken, unmöglich machen, vereiteln, verhindern, verhüten.
b) an einer weiteren Einflussnahme hindern, von einer weiteren Teilnahme ausschließen:
die Konkurrenz, seine Rivalen ausschalten.
Syn.: aus dem Weg räumen, ausstoßen, disqualifizieren, entfernen, sabotieren, verbannen, verstoßen, verweisen.

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aus||schal|ten 〈V. tr.; hat
1. Licht, Strom \ausschalten mittels Schalters den Stromkreis unterbrechen
2. das Radio \ausschalten abstellen, ausdrehen
3. etwas od. jmdn. \ausschalten 〈fig.〉
3.1 nicht mitarbeiten, nicht mitwirken lassen, jmdn. kaltstellen
3.2 nicht berücksichtigen, beiseitelassen
3.3 beseitigen (Fehlerquelle)
● diesen Fall wollen wir zunächst \ausschalten

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aus|schal|ten <sw. V.; hat:
1.
a) durch Bedienen eines Schalters o. Ä. abstellen:
den Motor, das Licht, das Radio, den Strom a.;
b) <a. + sich> durch einen Schalter in bestimmter Weise außer Betrieb gesetzt werden:
die Maschine schaltet sich von selbst, automatisch aus.
2.
a) beseitigen, unschädlich machen:
eine Fehlerquelle, ein Risiko, eine Gefahr a.;
das Gefühl bei etw. ganz a.;
b) an einer weiteren Einflussnahme hindern:
die Konkurrenz, seine Rivalen a.;
einen Gegner im Wettkampf a. (zum Ausscheiden bringen).

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aus|schal|ten <sw. V.; hat: 1. a) durch Bedienen eines Schalters o. Ä. abstellen: den Motor, das Licht, das Radio, den Strom a.; Wir nehmen das Gas weg und schalten die Zündung aus (Grzimek, Serengeti 163); b) <a. + sich> durch einen Schalter in bestimmter Weise außer Betrieb gesetzt werden: die Maschine schaltet sich von selbst, automatisch aus. 2. ausschließen, an einer weiteren Einflussnahme hindern: das Gefühl bei etw. ganz a.; eine Fehlerquelle, die Konkurrenz a.; vor dem Machtantritt Hitlers hatte der Reichstag sich selbst ausgeschaltet (Fraenkel, Staat 233); da das Wechselkursrisiko ausgeschaltet ist (Woche 21. 3. 97, 10); einen Gegner im Wettkampf a. (in seiner Leistung übertreffen u. dadurch bewirken, dass er ausscheiden muss).

Universal-Lexikon. 2012.