Des|ak|ti|vie|rung [↑ de- u. ↑ Aktivierung] die Überführung eines Stoffes vom Anregungszustand (↑ Anregung) in den ↑ Grundzustand (vgl. Löschen, 3) bzw. allg. vom aktiven in den inaktiven Zustand, z. B. bei der Alterung von Adsorbentien oder der Vergiftung von Katalysatoren. Bei der D. wird Wärme-, Strahlungs- oder Stoßenergie frei.
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Des|ak|ti|vie|rung, die; -, -en:
Deaktivierung.
Universal-Lexikon. 2012.