Dateiwiederherstellung
[engl. recovery], die Wiederherstellung unleserlich gewordener Dateien, wenn z. B. durch einen Programmabsturz Informationen im Dateikopf zerstört wurden, der Datenträger beschädigt wurde, Dateien versehentlich gelöscht wurden oder die Informationen zu ihrem Speicherort auf dem Datenträger - z. B. durch einen Virusbefall - unbrauchbar geworden sind.
Bei gelöschten Dateien nützt das Betriebssystem (oder spezielle Hilfsprogramme) aus, dass bei einem Löschauftrag die Datei nicht physisch beseitigt, sondern nur der auf die Datei verweisende Eintrag im Dateiverzeichnis geändert wird. Solange der durch die Datei belegte Speicherplatz nicht durch neue Daten überschrieben wurde, lässt sich dann die Datei (zumindest in Teilen) wiederherstellen.
Zur Wiederherstellung beschädigter Dateien wird üblicherweise das Anwendungsprogramm verwendet, mit dem die Datei ursprünglich erzeugt wurde, und zwar, indem man versucht, die Datei mit diesem Programm zu öffnen. Ist der Schaden nicht zu groß, läuft der Reparaturprozess automatisch ab, und am Ende steht eine Datei zur Verfügung, die wieder normal bearbeitet werden kann. Allerdings können einige Inhalte, z. B. solche, die vor dem Programmabsturz noch nicht gesichert worden sind, für immer verlorengegangen sein.
TIPP:
Der beste und sicherste Weg der Dateiwiederherstellung ist es, regelmäßig Sicherungskopien (Backup) anzufertigen und sie zur Rekonstruktion verlorener Daten zu nutzen.
Sind Daten auf Festplatten nicht mehr zu lesen, etwa nach einem Brand oder einem Wasserschaden, können Spezialfirmen oft noch große Teile des Datenbestandes retten, allerdings gegen ein recht hohes Honorar. Diese Firmen lassen sich z. B. über das Internet finden (bei einer Suchmaschine den Suchbegriff Datenrettung eingeben).
Universal-Lexikon. 2012.